Berlin. – Das Ernährungsprogramm der Vereinten Nationen (World Food Programme, WFP) ist ein zentraler Partner der Bundesregierung, um Hunger und Mangelernährung zu bekämpfen. Deshalb hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen, die Arbeitsbedingungen des WFP in Deutschland zu verbessern. Die rechtliche Stellung der Einrichtungen und der Beschäftigten des WFP werden aufgewertet und den Bedingungen anderer wichtiger internationaler Organisationen in Deutschland angeglichen.
„Das WFP ist in Hungerkrisen und bei der Krisenprävention oft unser wichtigster Partner“, erklärte Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP), der sich derzeit auf einer Dienstreise durch Indonesien befindet. „Wir schaffen für das WFP optimale Arbeitsbedingungen, damit es die besten Ergebnisse für die Menschen in unseren Partnerländern erreichen kann. Deutschland stärkt so auch seine herausgehobene Stellung als Standort für die Vereinten Nationen und für internationale Organisationen in der Entwicklungszusammenarbeit.“
Ziel für das WFP sei, dass es zukünftig nicht mehr ausschließlich die verheerenden Auswirkungen von Krisen, Katastrophen und Konflikten lindere, sondern auch einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Menschen leiste, teilte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit. Krisenprävention sei finanziell günstiger und für die Menschen vor Ort besser, als erst dann mit Unterstützung zu beginnen, wenn die Hungerkrise schon eingetreten sei.
Eine Welt frei von Hunger sei wichtiges Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Deshalb seien die Mittel für die Bereiche Ernährung und ländliche Entwicklung konsequent erhöht worden, erklärte das BMZ. Allein das WFP habe im Jahr 2012 rund 150 Millionen Euro von der Bundesregierung erhalten. Damit sei Deutschland der fünftgrößte bilaterale Geber für das WFP und ein Garant dafür, dass eine der größten humanitären Nothilfeorganisationen der Vereinten Nationen ihre Arbeit erfolgreich umsetzen kann.
Die Federführung für das WFP liegt beim BMZ. Die nun beschlossene Umsetzung des entsprechenden Abkommens wurde noch vom Auswärtigen Amt auf den Weg gebracht, das diese Federführung bis zur Ressortvereinbarung zwischen Auswärtigen Amt und BMZ inne hatte.




