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Schwache Regierungen fördern Landgrabbing

oxfamBerlin. – Investoren kaufen oder pachten gezielt Land in Staaten mit schlechter Regierungsführung, weil dort niedrige rechtsstaatliche Standards bestehen und besonders hohe Gewinne winken. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Oxfam. Drei Viertel von 56 Ländern, in denen im Zeitraum von 2000 bis 2011 Landgeschäfte getätigt wurden, schnitten in puncto Regierungsführung besonders schlecht ab, heißt es in der Studie von Oxfam.

„Dort, wo Menschen nicht die Möglichkeit haben, ihre Rechte einzufordern, können Investoren schnell und billig Land pachten oder kaufen“, erklärte Oxfams Agrarexpertin Marita Wiggerthale. „Arme Menschen verlieren dabei oft ihr Land, ohne eine angemessene Entschädigung zu erhalten.“

Für die Untersuchung wurden die Datensätze der „Land Matrix“ der International Land Coalition – einer Datenbank mit Landgeschäften größer als 200 Hektar – und die Weltbankindikatoren, die gute Regierungsführung messen, miteinander in Beziehung gesetzt. Zu diesen Indikatoren zählen Mitspracherecht und Rechenschaftspflicht sowie Rechtsstaatlichkeit, staatliche Regulierung und Korruptionskontrolle.

Die Analyse ergab Oxfam zufolge, dass Länder, in denen große Landgeschäfte getätigt werden, bei diesen Indikatoren um durchschnittlich 30 Prozent schlechter abschneiden als jene ohne solche Landgeschäfte. Sierra Leone beispielsweise rangiere weltweit im unteren Viertel bei dem Indikator Rechtsstaatlichkeit und in der unteren Hälfte bei den Indikatoren Mitspracherecht, Rechenschaftspflicht, staatliche Regulierung und Korruptionskontrolle. In den letzten Jahren sei in dem westafrikanischen Staat ein Drittel (32 Prozent) der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche verkauft worden.

Oxfam fordert die Regierungen, die Weltbankgruppe und die Investoren auf, ihre Regeln bzw. Standards zu verschärfen und Landgrabbing zu beenden. Bei den Landgeschäften müssten dringend Transparenz hergestellt und allen Betroffenen die entsprechenden Informationen zugänglich gemacht werden. Außerdem sei eine vorherige Konsultation der Betroffenen zwingend erforderlich.

„Die Land- und Wasserrechte von armen Menschen müssen gestärkt werden, so wie es in den freiwilligen Leitlinien zur Landnutzung des UN-Welternährungsausschusses festgelegt ist“, forderte Wiggerthale. Nur so könne sichergestellt werden, dass großflächige Investitionen und Landgeschäfte die Ernährungssicherheit eines Landes nicht untergraben und das Recht auf Nahrung von armen Menschen nicht verletzen.

www.oxfam.de

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