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Novartis unterliegt im Patentstreit mit Indien

novartis logoBerlin. – Der Oberste Gerichtshof in Indien hat die Patentklage des Pharmakonzerns Novartis für das das Krebsmedikament Glivec in letzter Instanz abgewiesen. Das gab das Gericht am Montag in Neu-Delhi bekannt. Das Urteil wird von Hilfsorganisationen begrüßt: Indien gilt aufgrund der Produktion wichtiger Generika als „Apotheke der Armen“.

Nach einem sieben Jahr dauernden Rechtsstreit fällte der Oberste Gerichtshof jetzt sein Urteil: Novartis erhält kein Patent auf ihrem Antikrebsmittel Glivec in Indien. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, das Mittel enthalte nur eine leicht abgewandelte Version eines älteren Wirkstoffs. Es unterstrich damit eine Schutzklausel im indischen Patentgesetz, die die Erteilung von Patenten auf bereits bekannte, nur leicht abgewandelte Wirkstoffe einschränkt, sofern kein Zusatznutzen erwiesen ist. So soll verhindert werden, dass die Produktion günstiger Nachahmer-Präparate (Generika) insbesondere gegen Aids, Hepatitis, Krebs sowie chronische Krankheiten wie Diabetes durch immer neue Patente der Konzerne unterbunden wird.

„Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Indiens ist ein wichtiger Erfolg für Patienten in ärmeren Ländern“, sagte Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland. „Hätte Novartis gewonnen, wären die Produktion erschwinglicher Generika in Indien stark behindert und der Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten für Millionen Menschen weltweit erschwert worden. Wir hoffen jetzt, dass möglichst viele ärmere Länder dem indischen Beispiel folgen und entsprechende Klauseln in ihre Patentgesetze aufnehmen.“

Auch die „Erklärung von Bern“ (EvB) begrüsste das Gerichtsurteil: Es stelle die Bedürfnisse der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung über die wirtschaftlichen Interessen von Novartis. Die EvB forderte Novartis auf, „seine gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen und die Gesetze der Entwicklungsländer zu respektieren, die bezüglich dem Schutz des geistigen Eigentums WTO-konform sind“.

www.aerzte-ohne-grenzen.de
www.evb.ch

 

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