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EU will Unternehmen stärker unter die Lupe nehmen

euBerlin. – Die EU-Kommission schlägt die Einführung verbindlicher Transparenzpflichten für Unternehmen vor. Der Vorschlag zur Reform der Modernisierungs-Richtlinie der EU sieht vor, dass große Unternehmen im Jahresabschluss eine Erklärung zu Umwelt- und Arbeitnehmeraspekten, Respekt der Menschenrechte und zum Kampf gegen Korruption und Bestechung abgeben müssen. NGOs begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission, fordern aber Nachbesserungen.

Die Erklärung der Unternehmen soll neben der Unternehmensstrategie zu diesen Bereichen auch die mit diesen Themen verbundenen Risiken und den Umgang der Unternehmen mit ihnen beschreiben. „Wir begrüßen den EU-Vorstoß, da große Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet werden sollen, Informationen zu nichtfinanziellen Themen vorzulegen“, sagte Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung. „Das erhöht den Druck auf die deutsche Regierungsposition. Diese lehnt bislang eine verbindliche Regelung ab. Dabei attestiert eine dieser Tage veröffentlichte Meinungsumfrage im Auftrag der EU-Kommission auch für Deutschland Informationslücken. Danach sind 89% der befragten Deutschen daran interessiert, was Unternehmen tun, um sich verantwortungsbewusst zu verhalten, aber nur 40% fühlen sich auch darüber informiert.“

Der Vorschlag weise aber noch erhebliche Lücken auf, kritisierte Heike Drillisch: „Er lässt zu viele Schlupflöcher offen. Um einen effektiven Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu garantieren, muss sichergestellt werden, dass klare Anforderungen an die Qualität der Informationen gestellt und auch Sanktionen eingeführt werden. Beides fehlt in dem Entwurf.“

Germanwatch sieht den Kommissionsvorschlag als ein positives Signal, betont aber auch die Schwächen. „Das Verständnis von Risiken ist zu eng gefasst“, sagte Johanna Kusch von Germanwatch. „Zwar sollen Unternehmen explizit Risiken etwa in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte offenlegen, aber nur insofern sie ein Risiko für das Unternehmen darstellen. Bei enger Auslegung fallen damit relevante Risiken und Auswirkungen für die betroffenen Menschen und die Umwelt unter den Tisch. Ein solches Verständnis von Risiken entspräche auch der 2011 von der EU-Kommission erarbeiteten neuen Definition von Corporate Social Responsibility. Hier muss dringend nachgebessert werden.“

Der Richtlinienvorschlag soll die sogenannte EU-Modernisierungs-Richtlinie (2006/46/EC) reformieren und richtet sich an große börsennotierte Unternehmen sowie an Unternehmen anderer Rechtsformen mit mehr als 500 Mitarbeitern und entweder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einem Nettoumsatzerlös von mehr als 40 Mio. Euro.

www.cora-netz.de
www.germanwatch.org

 

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