
„Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird verletzt, wenn Hungerstreikende, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, zwangsernährt werden“, betonte Liebing. „Die verbleibenden 166 Häftlinge müssen entweder vor ein Zivilgericht gestellt oder aber unverzüglich freigelassen werden.“
Die Bundesregierung müsse auch dafür sorgen, dass von deutschem Boden aus keine Drohnen durch das US-Militär gesteuert werden, die Terrorismusverdächtige töten. „Terror-Verdächtige müssen in einem rechtstaatlichen Verfahren verurteilt werden“, sagte Maria Scharlau, Völkerrechtsexpertin bei Amnesty. „Sie dürfen nicht fernab von Kampfhandlungen durch Drohen getötet werden.“ Merkel müsse bei Obama die Einhaltung des Völkerrechts einfordern.
Ende Mai berichteten Medien, dass der Einsatz von US-Drohnen zur Tötung von Terrorismusverdächtigen unter anderem in Somalia mit logistischer Unterstützung der US-Basen in Stuttgart und Rammstein erfolgte. Die Bundesregierung gab an, keine Informationen darüber zu haben.




