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NGOs: Berlin versagt bei Kontrolle der Wirtschaft

gwBerlin. – Germanwatch, Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben der Bundesregierung am Freitag Versagen bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorgeworfen. Bei einem Treffen mit NGOs Mitte Juni hätten Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingestanden, dass die Regierung in dieser Legislaturperiode noch nicht einmal beginnen werde, einen Umsetzungsplan zu erarbeiten.

Sogar die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung sei noch ungeklärt. „Die Bundesregierung macht ihre Hausaufgaben nicht“, kritisierte Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch. „Es ist ein Skandal, dass die Regierung es innerhalb dieser Legislatur nicht geschafft hat, einen Stakeholderprozess zur Entwicklung eines nationalen Aktionsplans zu starten. Sie ignoriert die Verabschiedung durch die UN sowie Aufforderungen zur Umsetzung durch die EU-Kommission und wichtiger Kräfte der Zivilgesellschaft. Sie hat nicht einmal klären können, welches Ministerium zuständig ist.“

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency International Deutschland, erklärte: „Die eingestürzte Textilfabrik in Bangladesch mit über 1000 Toten hat deutlich gemacht, wie notwendig der verstärkte Schutz der Menschenrechte ist. Die Erfahrung zeigt, dass Korruption und die Verletzungen von Menschenrechten zwei Seiten einer Medaille sind.“

„Unternehmen machen Rendite auf Kosten von Menschenrechten und Regierungen schauen weg“, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Gerd Billen. „Damit muss Schluss sein. Die Politik darf nicht länger auf Freiwilligkeit setzen und Verbrauchern die Verantwortung übertragen. Die Bundesregierung hat die Pflicht, zu handeln. Sie muss den Druck auf Unternehmen und untätige Regierungen erhöhen, damit sich die Arbeitsbedingungen für die Menschen vor Ort dauerhaft verbessern.“

Germanwatch, Transparency Deutschland und vzbv arbeiten im Nationalen CSR-Forum mit und beraten die Bundesregierung zum Thema Unternehmensverantwortung. Die drei Säulen der 2011 vom UN-Menschenrechtsrat angenommenen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind:
1) Die Staaten sollen vor Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen schützen.
2) Die Unternehmen sollen die Menschenrechte achten und Verletzungen beenden.
3) Staaten wie Unternehmen müssen den betroffenen Menschen Zugang zu Beschwerdemechanismen und Entschädigung gewähren.

Die NGs verweisen darauf, dass Deutschland seit 2013 wieder Mitglied im UN-Menschenrechtsrat ist und diesen Sitz mit dem Anspruch begründet hat, sich besonders für die Umsetzung der Menschenrechte einzusetzen.

www.germanwatch.org
www.transparency.de
www.vzbv.de

 

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