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Beerfeltz: Indigene Völker vor Diskriminierung bewahren

SanBerlin. – Indigene Völker müssen geschützt und bei Entwicklungsprojekten vor negativen Auswirkungen bewahrt werden. Das hat der Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Hans-Jürgen Beerfeltz (FDP), anlässlich des Internationalen Tages der indigenen Völker gefordert. Der UN-Tag wird jedes Jahr am 9. August begangen.

„Der Schutz der Menschenrechte indigener Völker auf allen Kontinenten ist ein wichtiges Anliegen der deutschen Entwicklungspolitik und bleibt eine Herausforderung für die Zukunft“, sagte Beerfeltz. „Es gilt, die Lebensbedingungen indigener Völker zu verbessern, ihre international verbrieften Menschenrechte zu sichern und zu fördern sowie nachteilige Auswirkungen von Vorhaben auf indigene Völker zu vermeiden.“

Weltweit werden etwa 370 Millionen Menschen einem der rund 5.000 indigenen Völker zugerechnet. Sie zeichnen sich laut BMZ aus durch einen besonders engen Bezug zu ihrem angestammten Lebensraum, häufig in abgelegenen aber rohstoffreichen Wald- oder Bergregionen, sowie durch eine eigene Identität und Kultur.

„In seinem Menschenrechtskonzept hat das BMZ die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Rechte indigener Völker fest verankert. Nur wenn indigene Völker direkt in sie betreffende Entscheidungen einbezogen werden, können mögliche Konflikte bei Fragen der Landnutzung und Entwicklung frühzeitig ausgeräumt werden“, so Staatssekretär Beerfeltz.

Seit 1995 wird der „Internationale Tag der indigenen Völker“ jährlich am 9. August begangen. Die besondere Schutzbedürftigkeit, aber auch die umfassenden Menschenrechte der indigenen Völker, stehen dabei weltweit im Fokus.

In vielen Kooperationsländern der deutschen Entwicklungspolitik, so das BMZ, werden indigene Völker diskriminiert und im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben marginalisiert. Ihr Lebensstandard liege häufig weit unter dem der ärmsten Schichten der nicht-indigenen Bevölkerung.

Internationale Menschenrechtsbestimmungen schützen die Zugangsrechte indigener Völker zu Land und natürlichen Ressourcen sowie ihre Rechte auf politische Partizipation und Selbstbestimmung in eigenen Angelegenheiten. Allerdings weist die Umsetzung der Schutzstandards vor Ort nicht selten gravierende Mängel auf.

Mehr Informationen zum Umgang mit indigenen Völkern in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit finden sich im BMZ-Menschenrechtskonzept (PDF).

www.bmz.de

 

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