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Israel: Langjährige Internierung von Flüchtlingen ist verfassungswidrig





gfbvGöttingen. – Das Oberste Gerichts Israels hat die langfristige Internierung von Flüchtlingen am Montag für verfassungswidrig erklärt. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßte die Entscheidung am Dienstag in Göttingen. Das Gericht hatte durch die Internierungpraxis von bis zu drei Jahren, die insbesondere Flüchtlinge aus Afrika betrifft, die Würde und Freiheit der Menschen verletzt gesehen.

„Das höchstrichterliche Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die ausländerfeindliche Politik der israelischen Regierung“, erklärte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. „Den in Israel Schutz suchenden politischen Verfolgten aus Eritrea gibt es neue Hoffnung.“

Derzeit werden nach Angaben der GfbV rund 2.000 Flüchtlinge aufgrund des nun für verfassungswidrig erklärten Gesetzes in Internierungslagern festgehalten. Ihnen drohe die willkürliche Abschiebung. Israelische Menschenrechtsorganisationen hatten Abschiebungen ohne Einzelfallprüfung bereits als rechtswidrig kritisiert. Israel müsse politisch Verfolgten Schutz gewähren und dürfe sie auch nicht in Drittstaaten abschieben. Das Oberste Gericht verfügte jetzt, alle Asylgesuche müssten innerhalb von 90 Tagen individuell geprüft werden.
 
Im Januar 2012 hatte das israelische Parlament ein Gesetz aus dem Jahr 1954 novelliert und es so ermöglicht, dass illegale Einwanderer bis zu drei Jahre ohne Gerichtsverfahren in Internierungslagern festgehalten werden können. So sollte laut GfbV der Zustrom von Flüchtlingen gestoppt werden. Mehr als 60.000 illegale Einwanderer und Flüchtlinge aus Afrika, insbesondere aus Eritrea, Äthiopien, dem Südsudan und Sudan, werden in Israel vermutet.

Zu ihrer Abschreckung ließ Israel auch einen mehrere Meter hohen Grenzzaun auf dem Sinai errichten und die Überwachung der Grenze verstärken. Überwanden im Januar 2012 noch fast 2.300 Flüchtlinge diese Grenze, so waren es im Dezember 2012 nach Angaben der israelischen Regierung nur noch wenig Dutzend Menschen.
 
Viele der Flüchtlinge sind traumatisiert, so die GfbV, weil sie auf dem Sinai Opfer von Menschenhändlern wurden. Noch bevor sie die Grenze erreichten, wurden sie gefoltert und ihre Angehörigen zur Zahlung von Lösegeld gezwungen, um ihre Freilassung zu erreichen. Viele Flüchtlinge flohen vor massiver politischer und religiöser Verfolgung in Eritrea.

Israel hatte geplant, mehrere tausend Flüchtlinge nach den jüdischen Feiertagen im Oktober nach Uganda abzuschieben. Berichte, dass Uganda als Gegenleistung für die Aufnahme der Flüchtlinge mit Waffen beliefert werde, wurden dementiert.
 
http://www.gfbv.de


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