
“Bereits seit 1999 setzen wir uns für die Realisierung dieses Beschwerdeverfahrens ein – das Inkrafttreten ist ein wichtiges Signal für die Kinder dieser Welt”, sagte Antje Weber von der Kindernothilfe am Mittwoch in Duisburg. Kinder, deren Rechte verletzt werden, können nach Ausschöpfen der nationalen Rechtsinstrumente ihre Beschwerde an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf herantragen.
Bereits 1999 publizierte die Kindernothilfe die erste Studie über ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder. “Nach rund 15 Jahren kontinuierlicher Lobbyarbeit von Nichtregierungsorganisationen in Deutschland und in vielen anderen Staaten ist der Weg für Kinder- Beschwerden in Genf nun endlich frei.”
Andere Menschenrechtskonventionen sehen dieses Verfahren längst vor, in der UN-Kinderrechtskonvention fehlte es zunächst. Es wurde daher in Form eines Zusatzprotokolls 2011 nachgerüstet. Dieses Protokoll regelt auch, dass das Beschwerdeverfahren erst drei Monate nach der 10. Ratifizierung, d.h. der völkerrechtlich bindenden Anerkennung durch einen Staat, in Kraft tritt. Costa Rica hat diesen Schritt nun ermöglicht und als zehnter Staat ratifiziert – nach beispielweise Thailand, Bolivien, Gabun und Deutschland.
“Damit haben Kinder weltweit schon bald eine wichtige Zusatzoption, um ihre Rechte einzufordern”, so Antje Weber. Bis der erste Fall tatsächlich in Genf landet, sei allerdings noch etwas Geduld nötig: “Eine Bedingung ist, dass der nationale Rechtsweg erschöpft wurde.” Das könne selbst in Deutschland Jahre dauern. “Künftig wird das Verfahren aber an Bedeutung gewinnen und vor allem Kindern aus Ländern mit schwachen Justizsystemen bei der Verwirklichung ihrer Rechte helfen”, ist Weber überzeugt.
www.individualbeschwerde.de
Quelle: www.kindernothilfe.de




