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OLG Frankfurt: 14 Jahre Haft wegen Völkermordes in Ruanda





ai orgBerlin. – Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den ruandischen Staatsangehörigen Onesphore Rwabukombe am Dienstag wegen Beihilfe zum Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda im April 1994 zu 14 Jahren Haft verurteilt. „Schwere Menschenrechtsverletzungen müssen weltweit geahndet werden“, erklärte Amnesty International. „Unabhängig vom Urteil war das Verfahren ein wichtiges Signal.“

Bei Völkermord müsse jeder Täter damit rechnen, vor Gericht gestellt zu werden, stellte Patrick Kroker, Amnesty-Experte für Völkerstrafrecht, fest. „Das Verfahren hat gezeigt, dass rechtsstaatliche Verfahren wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen in Deutschland möglich sind. Bei allen Schwierigkeiten dieses Verfahrens, ist es wichtig am Weltrechtsprinzip festzuhalten.“ Nach dem Weltrechtsprinzip können schwerste Menschenrechtsverletzungen in jedem Land unabhängig von Tatort und Aufenthalt der Täter vor Gericht gebracht werden.

Der Prozess gegen Onesphore Rwabukombe habe die Schwierigkeiten für die deutsche Justiz aufgezeigt, einen komplexen Sachverhalt aufzuklären, der vor vielen Jahren Tausende von Kilometern entfernt geschehen ist, so die Menschenrechtsorganisation. „Amnesty International wird den Prozessverlauf und das Urteil sorgfältig auswerten. Wir werden untersuchen, wie den Herausforderungen dieser Verfahren begegnet werden kann. Entscheidend ist, dass geschehene schwere Menschenrechtsverletzungen rechtsstaatlich aufgearbeitet werden. Das sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig“, so Kroker. „Die Erfahrungen aus dem Prozess müssen genutzt werden, um das Weltrechtsprinzip zu stärken.“

Im ersten Prozess zum ruandischen Völkermord 1994 vor deutschen Gerichten musste sich Rwabukombe seit 2011 vor dem OLG Frankfurt verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, zur Tötung von mindestens 1.200 Tutsis aufgerufen zu haben, die auf dem Gelände der Kirche von Kiziguro im Nordosten Ruandas Schutz suchten. Als moderne und umfassende Grundlage für Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip wurde 2002 in Deutschland das Völkerstrafgesetzbuch eingeführt. Weil die im Fall Rwabukombe angeklagten Taten auf die Zeit vor der Einführung zurückdatieren, war das Völkerstrafgesetzbuch hier nicht anwendbar. Es ist jedoch Grundlage für das laufende Verfahren gegen die Exilführung der ruandischen FDLR vor dem OLG Stuttgart, das Amnesty International ebenfalls beobachtet.

Quelle: www.amnesty.de


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