Die Neuregelung sei rechtlich schwierig gewesen, wie auch ein von der Senatskanzlei in Auftrag gegebenes Gutachten des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts HWWI ergab. Das Gutachten hatte Finanzsenator Michael Freytag im Herbst der Öffentlichkeit vorgestellt. Den jetzt beschlossenen Weg hat der Bevollmächtigte beim Bund und bei der Europäischen Union, Staatsrat Reinhard Stuth, mit den Binnenmarkt-Experten der Europäischen Kommission und mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.
"Es ist der gemeinsame Wunsch der Staatsräte, das zu tun, was rechtlich und tatsächlich möglich ist", erklärte Staatsrat Stuth. "Wir betreten als Bundesland juristisches Neuland. Als europäische Außenhandelsmetropole wollen wir sicherstellen, dass die Hamburger Behörden und öffentlichen Unternehmen keine Lieferungen und Bauprodukte aus Kinderarbeit, aus Zwangsarbeit, unter Diskriminierung am Arbeitsplatz oder unter Verweigerung kollektiver Arbeitnehmerrechte beschaffen."