elsalvador amerika21 200El Salvador. - Nach mehr als sieben Jahren Gefängnis ist eine junge Frau in El Salvador freigesprochen worden, die 2007 fälschlicherweise zu 30 Jahren Haft verurteilt wurde. Der damals 18-Jährigen war nach einer natürlichen Fehlgeburt absichtlicher Schwangerschaftsabbruch unterstellt worden.

Da die salvadorianische Verfassung eines der schärfsten Abtreibungsgesetze weltweit beinhaltet, sind Schwangerschaftsabbrüche unter keinen Umständen legal. Auch nicht, wenn das Leben der Frauen in Gefahr ist oder als Folge einer Vergewaltigung eine Schwangerschaft eintritt. Im ersten Artikel der Verfassung ist festgehalten, dass der Staat dazu verpflichtet ist, das Leben jeder Person "ab dem Zeitpunkt der Befruchtung" zu beschützen. Diese rechtliche Grundlage kombiniert mit tief verankerten christlichen Wertevorstellungen führt zu einer sehr strengen Umsetzung des Gesetzes mit bis zu 40 Jahren Haft im Falle einer Verurteilung.

Aktuell befinden sich weitere 15 Frauen in Haft, die aufgrund von Komplikationen Fehlgeburten erlitten und dennoch wegen absichtlichen Schwangerschaftsabbruchs verurteilt wurden. In den kommenden Monaten sollen auch ihre Fälle geprüft werden. Die Direktorin der Amerikaabteilung von Amnesty International, Erika Guevara Rosas, erklärt, dass die Freilassung von Guadalupe "ein Triumph für Gerechtigkeit und Ergebnis der unermüdlichen Arbeit von örtlich ansässigen Menschenrechtsaktivistinnen" sei. "Es wird Zeit, dass die Behörden die Urteile gegen alle Frauen überprüfen, die aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen in Haft sind, und die Kriminalisierung von Frauen und Mädchen sowie das sture Abtreibungsverbot beenden", fordert Guevara weiter.

Alejandra Burgos vom der Gruppe "Bürgerinnen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs" führt aus, dass "der Staat, der versagt hat, als er diesen Frauen keine fundamentalen Rechte garantierte wie das Recht auf Leben, auf Gesundheit und Bildung, sie darüber hinaus sogar noch zu Opfern macht". Daher betont sie, dass die extrem strenge Verurteilung von Abtreibung ein Ausdruck sowohl von Geschlechter- als auch Klassendiskriminierung sei.

In El Salvador kommt es häufig vor, dass vor allem ärmere Frauen und Mädchen, die kaum Zugang zu medizinischer Versorgung haben, von dieser Praxis betroffen sind. Oftmals suchen sie erst im Falle einer Fehlgeburt ärztliche Betreuung auf, und das medizinische Personal ist dazu angehalten, schon bei geringstem Verdacht auf absichtlichen Schwangerschaftsabbruch Anzeige zu erstatten. Bei Nichtmeldung hat der Arzt oder die Ärztin mit schweren rechtlichen Folgen zu rechnen. Dadurch entsteht ein Teufelskreis, der dazu führt, dass viele Frauen aus Angst vor einer möglichen Anzeige keine ärztliche Hilfe aufsuchen, wenn Schwangerschaftskomplikationen auftreten. Die gesundheitlichen Folgen für betroffene Frauen und Mädchen können extrem gefährlich sein, wie schon Fälle in der Vergangenheit gezeigt haben.

(Dieser Artikel ist zuerst auf amerika21.de erschienen. Er wird im Rahmen einer Content-Partnerschaft auf epo.de publiziert.)

Foto: agrupacionciudadana.org


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