unesco reshapingParis. - Die UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen hat seit ihrer Verabschiedung im Oktober 2005 die Politik in allen Weltregionen maßgeblich beeinflusst. Das ist das Resümee des ersten UNESCO-Weltberichts zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, der am Dienstag in Paris veröffentlicht worden ist. Der Bericht weist gleichzeitig darauf hin, dass trotz zahlreicher Fortschritte weiterhin erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Konvention insbesondere bei der Künstlermobilität, der Geschlechtergerechtigkeit und dem Zugang zu Handelsmärkten bestehen.

14 Kulturexperten, unter ihnen die Leiterin des Fachbereichs Kultur der Deutschen UNESCO-Kommission, Christine M. Merkel, sind Autoren des Weltberichts "Re | Shaping Cultural Policies: A Decade Promoting the Diversity of Cultural Expressions for Development". "Eine Welt ohne Künstler, ohne Vielfalt von Worten und Bildern wäre unerträglich. Kultur ist eine entscheidende Kraft für wirtschaftliche und soziale Entwicklung", sagte Prof. Dr. Karin von Welck, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission. "Dieser Weltbericht zur Gestaltung künftiger Kultur- und Medienpolitik zeigt, warum Grundrechte wie die Freiheit der Kunst und die Meinungsfreiheit so wichtig sind. In vielen Teilen der Welt werden Künstler und Journalisten noch immer bedroht. Allein im letzten Jahr wurden über 230 Angriffe auf die künstlerische Freiheit insbesondere aufgrund von politischer Kritik verzeichnet. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich sehr hoch. Hier ist der Einsatz von Ländern wie Deutschland gemeinsam mit der UNESCO gefordert."

Der Weltbericht hält fest, dass viele Länder auf der Grundlage dieser UNESCO-Konvention die kulturellen Wertschöpfungsketten seit 2004 erfolgreich gestärkt haben und auf dem Weg zu einer tragfähigen Gesellschaftspolitik für Kunst, Kreativität und Kultur sind. Die Einbindung der Zivilgesellschaft steht dabei jedoch in vielen Regionen noch am Anfang. Eine erweiterte Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure und die Förderung neuer Talente erfolgen insbesondere in Entwicklungsländern über das Internet, dessen Freiheit deshalb entscheidend ist. Nachdrücklich weist der Bericht auf die in der Konvention verankerte Schlüsselrolle von öffentlichen Mediendiensten als Produzenten, Auftraggeber und Vermittler von hochwertigen kulturellen Inhalten hin. Diese Mediendienste stehen derzeit jedoch lediglich der Hälfte der Weltbevölkerung zur Verfügung. In diesem Bereich besteht großer Nachholbedarf.

Besonderen Handlungsbedarf zeigt der UNESCO-Bericht ebenfalls beim weltweiten Austausch von kulturellen Gütern und Dienstleistungen sowie der Künstlermobilität auf. Hier ist die Staatengemeinschaft noch weit von gleichgewichtigeren Beziehungen entfernt. So lag der Wert aller Kulturgüterexporte 2013 bei 212,8 Milliarden US-Dollar im Vergleich zu 108,4 Milliarden US-Dollar im Jahr 2004. Der Exportwert von Entwicklungsländern hat sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht, von 27,7 Milliarden US-Dollar auf 99,3 Milliarden US-Dollar. Entwicklungsländer halten damit 2013 einen Anteil von 46,7 Prozent der Exporte. Dieser ist jedoch hauptsächlich durch die Exporte aus China und Indien begründet. Chinas Exporte von Kulturgütern hatten 2013 einen Wert von 60,1 Milliarden US-Dollar, Indiens Exporte einen Wert von 11,7 Milliarden US-Dollar. Der Rest der Entwicklungsländer hält entsprechend nur einen Anteil von 19,5 Prozent der weltweit exportierten Kulturgüter.

Ein ähnliches Bild zeichnet sich beim Handel mit Büchern und Zeitschriften ab. Industriestaaten verantworten in diesem Bereich 82 Prozent des Handels, Entwicklungsländer 18 Prozent. Bemerkenswert ist ein deutlicher Anstieg des Handels mit kulturellen Gütern und Dienstleistungen innerhalb der Pan-Arabischen Freihandelszone von 15 Prozent im Jahr 2004 auf 58 Prozent im Jahr 2013.

Die UNESCO-Konvention schreibt vor, dass Industriestaaten ihre Märkte für kulturelle Güter und Dienstleistungen aus Entwicklungsländern öffnen und dafür Vorzugsbehandlungen entwickeln sollen. Sieben seit 2005 abgeschlossene internationale Handelsverträge berücksichtigen dies ausdrücklich. Der Bericht schlussfolgert, dass Vertragsstaaten der Konvention angesichts der fortbestehenden Benachteiligung von Entwicklungsländern besonders in diesem Bereich künftig effektivere Maßnahmen ergreifen müssen.

Die UNESCO-Generalkonferenz hatte die "Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" am 20. Oktober 2005 verabschiedet. 141 Länder und die Europäische Union haben die Konvention seither ratifiziert. Sie garantiert dauerhaft das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik der Vertragsstaaten und soll zur Intensivierung globaler Kulturkooperation beitragen. Die Konvention trat am 18. März 2007 in Kraft. Deutschland hat sie am 12. März 2007 ratifiziert. Die Deutsche UNESCO-Kommission führt Projekte zur Stärkung kultureller Vielfalt in Deutschland, Europa und der arabischen Region durch und beteiligt sich an der Politikberatung zur Stärkung kultureller Governance.

Quelle: www.unesco.de 


Back to Top

Wir nutzen ausschließlich technisch notwendige Cookies auf unserer Website.