Frankfurt/New York (epo). - Ein New Yorker Bezirksgericht hat die Zulassung der Klagen von Apartheid-Opfern abgelehnt. Wie die Hilfsorganisation medico international in Frankfurt berichtete, haben Organsationen der Opfer Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt.

John Sprizzo, Richter am Bezirksgericht des Southern District of New York, lehnte medico zufolge die Zulassung mehrerer vor zwei Jahren eingereichter Klagen von Opfern und Überlebenden der Apartheid am 29. November ab. Das betreffe auch die Klage von Khulumani, der wichtigsten Selbsthilfeorganisation von Apartheid-Opfern mit 32.000 Mitgliedern in Südafrika. Sie richtet sich gegen 23 internationale Konzerne, darunter Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, Daimler Chrysler und Rheinmetall.

"Wir geben nicht auf. Wir wissen, dass ein langer und schwieriger Weg vor uns liegt, Gerechtigkeit zu erreichen, aber wir werden ihn gehen", hieß es in einer Presseerklärung von Khulumani, in der die Organisation gleichzeitig ankündigte, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

In ihrer Begründung nennen die Khulumani-Anwälte besonders die folgenden problematischen Aspekte des Urteils:

- Das Urteil komme einer Missachtung internationaler Konventionen und Rechtsnormen gleich, welche die Apartheid als Verbrechen gegen die Menschheit verurteilten und zum Boykott des Apartheidregimes aufriefen.

- Der Richter habe es unterlassen, zwischen der juristisch präzise auf konkrete Fälle schwerer Menschenrechtsverbrechen zugeschnittenen Khulumani-Klage und den anderen, pauschal argumentierenden Sammelklagen, wie denen des US-Anwalts Ed Fagan, zu differenzieren.

- Das Urteil interpretiere die vom obersten US-Gerichtshof am 29. Juni 2004 gefassten Grundsatzentscheide zum Alien Tort Claims Act, der rechtlichen Grundlage der Klagen, sehr restriktiv, messe aber andererseits politischen Stellungnahmen der US-Regierung und der südafrikanischen Regierung sowie wirtschaftlichen Interessen großes Gewicht bei.

Laut Theo Kneifel, dem Leiter der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA) in Heidelberg, wird die entscheidende Frage sein, ob sich Richter Sprizzo im Berufungsverfahren mit seiner Entscheidung durchsetzt, die Beihilfe ("aiding and abetting") zu schweren Menschenrechtsverletzungen, wie sie den beklagten Unternehmen zur Last gelegt wird, grundsätzlich nicht als Verletzung internationalen Rechts anzuerkennen, obwohl dies von namhaften internationalen Rechtsquellen wie den Nürnberger Prozessen gestützt werde.

Die letztgültige Entscheidung darüber werde weit reichende Konsequenzen für die rechtlichen Möglichkeiten haben, internationale Unternehmen für ihre Unterstützung verbrecherischer Regime zur Verantwortung zu ziehen, sagte Kneifel. "Die Khulumani-Klage ist ein wichtiger Testfall für zivilrechtliche Entschädigungsklagen", so Anne Jung von medico international. "Die deutsche Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika wird Khulumani deshalb auch im weiteren Prozessverlauf unterstützen."

Die rechtliche Basis der Klage ist, wie auch im Falle der Sammelklagen durch Ed Fagan, das amerikanische Gesetz des Alien Tort Claims Act, der für die Mehrheit von Menschenrechtsklagen in den letzten 20 Jahren in Amerika die Grundlage bildete. Nach diesem Gesetz können nicht-amerikanische BürgerInnen amerikanische, oder internationale in den USA niedergelassene Konzerne verklagen, falls eine kausale Beziehung zwischen der Tätigkeit der Unternehmen und der erlittenen Schäden hergestellt werden kann. Dabei muss es um Verletzungen internationalen Völkerrechts oder von anerkannten Menschenrechten gehen.

medico international


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