recht ohne grenzenBerlin. - An der Jahrestagung von "Recht ohne Grenzen" haben am Dienstag rund 190 Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft teilgenommen. Die verschiedenen Gäste debattierten darüber, wie am besten sichergestellt werden kann, dass alle Schweizer Unternehmen Menschenrechte und Umwelt weltweit respektieren. Der Tenor bei ReferentInnen und Publikum war klar: Staat und Unternehmen müssen in die Pflicht genommen werden.

Antoinette Hunziker-Ebneter, CEO der Forma Futura Invest AG und ehemalige Vorsitzende der Schweizer Börse, eröffnete die dritte Tagung der Koalition "Recht ohne Grenzen". Sie stellte fest: "Es besteht sowohl eine rechtliche wie auch eine moralische Verpflichtung, die Menschen- und Umweltrechte zu respektieren und zu fördern. Und diese Verpflichtung muss auch für multinationale Unternehmen gelten und sie muss einklagbar sein."

Nach diesen klaren Begrüssungsworten analysierte Elizabeth Umlas, Wissenschaftlerin und langjährige Expertin im Bereich Menschenrechte und Wirtschaft Vor- und Nachteile freiwilliger Initiativen. Sie kam zum Schluss, dass freiwillige Unternehmensinitiativen zwar in gewissen Situationen sinnvolle Ergänzung zu gesetzlichen Regeln seien, diese aber niemals ersetzen könnten. Umlas kritisierte das Lobbying von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gegen verbindliche Regeln als illegitim.

Silvie Lang von der Clean Clothes Campaign und Philip Jennings, von der internationalen Dienstleistungsgewerkschaft UNI Global Union präsentierten ein konkretes Fallbeispiel: Der Einsturz einer Textilfabrik in Bangladesch im April 2013. Jennings zeigte auf, welche Auswirkungen ungenügende Selbstregulierung haben kann. Er betonte, dass mit dem Rana Plaza Safety Accord eine neue Ära, die der verbindlichen Regeln angebrochen sei. Nun gebe es, zumindest für Bangladesch unabhängige Inspektoren und einen klaren Implementierungsplan. Jennings schloss mit der Frage, wieso Migros und Coop den Rana Plaza Safety Accord nicht unterzeichnet hätten. Lang nahm den Bezug zur Schweiz auf und rief in Erinnerung, dass zahlreiche international tätige Modeunternehmen ihren Hauptsitz in der Schweiz haben, darunter Charles Vögele, Triumph oder Tally Weijl.

Christoph Brunn vom Öko-Institut in Darmstadt präsentierte die Resultate von IMPACT, der bisher wichtigsten europäischen Studie zur Wirkung von CSR. Er plädierte für eine für einen Ansatz, der sich stärker an den gesellschaftlichen Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten orientiert, sowohl in der CSR als auch in der Politik. Brunn kam zum Schluss, dass freiwillige Aktivitäten und Regulierung miteinander einhergehen.

Im zweiten Teil der Tagung fand eine Podiumsdiskussion statt. "Es gilt, den Begriff der Risiken zu revidieren: Von einer Definition, die das Unternehmen ins Zentrum stellt, hin zu einer Sichtweise, die auf die betroffene Bevölkerung ausgerichtet ist." erklärte Elizabeth Umlas. !Ein solcher Paradigmenwechsel ist, verbunden mit der Transparenz über die identifizierten Probleme, eine der Bedingungen damit CSR wirksam ist!, bekräftigte Matthias Leisinger, Head of Corporate Responsibility bei Kuoni. Frédéric Chenais von der Abteilung Menschliche Sicherheit im EDA gab zu bedenken, dass es !nicht im Interesse der Schweiz" sei, "eine Vorreiterrolle auf internationaler Ebene zu spielen, weil die Gefahr, dass Unternehmen das Land verliessen, zu gross" sei. Andreas Missbach, Erklärung von Bern verwies auf verschiedene Beispiele als er antwortete, dass "die bisherigen Fortschritte im Bereich Menschenrechte und Unternehmen erreicht werden konnten, weil Regierungen vorangegangen sind und weitere Staaten mitgezogen haben".

In ihrem Schlusswort zog Manon Schick, Geschäftsleiterin von Amnesty International Schweiz Fazit für die Situation in der Schweiz: «Der Ball ist nun beim Parlament. Wenn die Massnahmen, die aus dem bevorstehenden parlamentarischen Prozess hervorgehen, nicht ausreichen, bleibt "Recht ohne Grenzen" die Möglichkeit, eine Volksinitiative zu lancieren.

Eingestürzte Textilfabriken in Bangladesch lieferten auch an deutsche Firmen. Daher gibt es auch in Deutschland Forderung an die Bundesregierung, die "ihrer staatlichen Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachkommen müsse. Sie müsse deutschen Unternehmen eine Sorgfaltspflicht gesetzlich vorschreiben, die Menschenrechtsauswirkungen ihrer Tätigkeit zu prüfen und dabei auch die Lieferkette einzubeziehen. Im Falle von Verstößen sollten Sanktionen greifen, indem Unternehmen von staatlichen Aufträgen oder Außenwirtschaftsförderung ausgeschlossen werden". Das Positionspapier formulierten das CorA-Netzwerk und das Forum Menschenrechte gemeinsam mit 28 weiteren Organisationen.

Quelle: rechtohnegrenzen.ch

 


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