nachhaltigkeitsratBerlin. - Sollte Nachhaltigkeit im deutschen Grundgesetz verankert werden? Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat diese Frage im Rahmen der nationalen Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele aufgeworfen und ein Rechtsgutachten zum Verfassungsrang für Nachhaltigkeit in Auftrag gegeben. Am Mittwoch findet dazu eine öffentliche Anhörung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung im Bundestag statt.

"Der Rat für Nachhaltige Entwicklung spricht sich dafür aus, Nachhaltigkeit nicht nur als einen Impuls für Politik und Verwaltungswirklichkeit zu verstehen, sondern Nachhaltigkeit politisch aufzuwerten und als leitendes Handlungsprinzip im Grundgesetz zu verankern", erklärte die Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung, Marlehn Thieme.

Die öffentliche Anhörung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Thema "Nachhaltigkeit ins Grundgesetz?" findet am Mittwoch, 8. Juni 2016, ab 18:00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin, Sitzungssaal 3.101, statt. Als Sachverständige sprechen Prof. em. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Gesine Schwan, Präsidentin und Mitgründerin der HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform gGmbH, sowie der Autor des vom RNE beauftragten Rechtsgutachtens, Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer.

Im Anschluss diskutieren Sachverständige, Bundestagsabgeordnete und Publikum gemeinsam über das Thema.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wurde erstmals im April 2001 von der damaligen Bundesregierung unter Gerhard Schröder berufen. Ihm gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an. Die Aufgaben des Rates sind die Entwicklung von Beiträgen für die Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Benennung von konkreten Handlungsfeldern und Projekten sowie Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen.

Quelle: www.nachhaltigkeitsrat.de 


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