worldvisionFriedrichsdorf. - Der Deutsche Bundestag beschließt am Freitag die künftige Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland. Die Kinderhilfsorganisation World Vision kritisiert, dass der Gesetzentwurf Eltern in eine verzweifelte Lage bringe. Denn ein Nachzugsrecht für Geschwisterkinder sei nicht vorgesehen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, so World Vision, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie zu eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Angehörige der Kernfamilie nach Deutschland nachziehen können.

Mitglieder der Kernfamilie sind demnach Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder, nicht jedoch Geschwisterkinder. Dies führe dazu, dass beispielsweise eine geflüchtete Mutter mit Kleinkind in Deutschland zwar ihren Ehemann nachholen kann, nicht jedoch das Geschwisterkind, kritisierte World Vision.

"Das bringt Eltern in die Situation, sich zwischen ihren Kindern entscheiden zu müssen", sagte Gudrun Schattschneider, Leiterin Politik bei World Vision Deutschland. "Diese Regelung ist nicht kinderrechtskonform und unzumutbar. Das Recht, mit der eigenen Familie zusammen zu leben ist ein Menschenrecht."

Die Kinderhilfsorganisation World Vision fordert deshalb alle Parteien des Bundestages auf, gemäß der UN-Kinderrechtskonvention zu entscheiden und ein Zusammenleben von Geschwisterkindern und ihren engen Familienmitgliedern zu ermöglichen.

Quelle: www.worldvision.de 


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