bicc neuBonn. - Die sogenannte freiwillige Rückkehr hat im Aufenthaltsrecht Vorrang vor der Abschiebung. Das Bonn International Center for Conversion (BICC) hat in einer neuen Publikation (BICC Policy Brief 7\2018) die "zunehmend restriktive deutsche Rückkehrpolitik" kritisiert. Die Autoren Valentin Feneberg und Claudia Olivier-Mensah analysieren, wie unter den gegebenen Bedingungen sukzessive Verbesserungen für die von Rückkehrmaßnahmen betroffenen Menschen erreicht werden können.

Im BICC Policy Brief 7\2018 "Gute Rückkehrpolitik braucht gute Rückkehrberatung. Empfehlungen zu ihrer Gestaltung" beschreiben die Autoren eine komplexe, bundeslandspezifische Rückkehrberatungslandschaft. Auf der einen Seite engagiert sich die freie Wohlfahrtspflege in diesem Bereich, was in zahlreichen Bundesländern zu einer professionellen nicht-staatlichen Beratungsstruktur geführt habe. Die nicht-staatlichen Einrichtungen seien dabei mit dem Dilemma konfrontiert, zwar die von ihnen meist kritisch beurteilte staatliche Rückkehrpolitik als operationelle Akteure mitzutragen, gleichzeitig aber dem Anspruch verpflichtet zu sein, Geflüchtete in aufenthaltsrechtlich ausweglosen Situationen zu unterstützen und angeordnete Ausreisen humaner zu gestalten. 

Auf der anderen Seite übernehmen – trotz des politischen Bekenntnisses zur Beratung durch freie Träger – immer stärker Ausländerbehörden Aufgaben der Rückkehrberatung. In der konkreten Umsetzung der Politik der geförderten Rückkehr führe diese Konstellation zu Spannungen zwischen den ordnungspolitischen Zielen der staatlichen Verwaltung und den sozialpolitischen Zielen der freien Träger, so das BICC.

Valentin Feneberg (HU Berlin) und Dr. Claudia Olivier-Mensah (JGU Mainz, ISS Frankfurt) haben basierend auf 42 leitfadengestützten Experteninterviews mit relevanten Akteurinnen und Akteuren, die die Politik der geförderten Rückkehr konzipieren und umsetzen, sowie der Auswertung von Dokumenten und Leitfäden der Rückkehrberatung auf Bundes- und Länderebene die folgenden Politikempfehlungen formuliert:

  • Recht auf Rückkehrberatung etablieren
  • Information und Beratung zum richtigen Zeitpunkt anbieten
  • Rückkehrberatung durch Träger der freien Wohlfahrtspflege durchführen
  • Rückkehr als Prozess transnational begleiten
  • Rückkehr nicht als Endstation begreifen, sondern zirkuläre Mobilitätsprozesse ermöglichen


=> BICC Policy Brief 7\2018: "Gute Rückkehrpolitik braucht gute Rückkehrberatung. Empfehlungen zu ihrer Gestaltung"

Quelle: www.bicc.de 


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