Bonn. - Die kenianischen Nationalparks am Turkanasee sind extrem bedroht. Das hat das UNESCO-Welterbekomitee am Freitag in Bahrain mit der Eintragung der Stätte in die Liste des gefährdeten Welterbes deutlich gemacht. Mit der Aufnahme in die Gefahrenliste ruft das Komitee die gesamte Völkergemeinschaft zur Zusammenarbeit für den Erhalt der Nationalparks auf.
Ein gelungenes Beispiel für den Schutz gefährdeter Stätten ist das Naturreservat Barriereriff von Belize. Aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen hat das Komitee die Welterbestätte am 26. Juni aus der Gefahrenliste gestrichen. Das Welterbekomitee tagt noch bis zum 4. Juli 2018 in Manama, Bahrain.
Die Nationalparks am Turkanasee in Kenia sind durch einen Staudammbau und Bewässerungsprojekte im Nachbarstaat Äthiopien bedroht. Die Füllung des errichteten Staudamms hat massive negative Auswirkungen auf die Wasserzufuhr des Turkana-Sees, die Fischpopulationen und das gesamte Ökosystem. Das Ökosystem ist Lebensgrundlage für Millionen von Menschen am Turkanasee sowie am Unterlauf des Flusses. Mit der Einschreibung der Stätte in die Liste des gefährdeten Welterbes fordert das Komitee die beteiligten Staaten dringend dazu auf, eine Studie zur Auswirkungen der Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen und bis dahin alle Projekte zu stoppen.
Die Nationalparks am Turkanasee zählen seit 1997 zum UNESCO-Welterbe. Der Turkanasee ist der salzhaltigste der großen Seen Afrikas und Heimat einer außergewöhnlichen Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Wasservögel rasten in den drei umliegenden Nationalparks, die zudem wichtige Brutstätten für das Nilkrokodil, Nilpferd und eine Vielzahl von Giftschlangen sind. Die Fundstätte Koobi Fora in der Stätte hat mehr zum Verständnis der Paläo-Umwelt beigetragen als jede andere Stätte auf dem Kontinent.
Damit sind 54 Stätten auf der Welterbeliste als in Gefahr verzeichnet. Naturkatastrophen, Klimawandel, Baumaßnahmen und Massentourismus sind nur einige der Gefährdungsfaktoren. Zu den gefährdeten Welterbestätten zählen etwa die Ruinen der Partherstadt Hatra im Irak, der Nationalpark Virunga in der Demokratischen Republik Kongo, die Maritime Handelsstadt Liverpool und alle sechs syrischen Welterbestätten. Mit der Aufnahme in die "Liste des gefährdeten Erbes" soll die Völkergemeinschaft zu verstärkter Unterstützung des betroffenen Staates bei der Erhaltung der Welterbestätte bewegt werden.
Quelle: www.unesco.de