fianlogo klKöln. - Seit Dezember 2015 finanziert die deutsche Entwicklungsbank DEG, Tochter der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das Palmölunternehmen Plantations et Huileries du Congo (PHC), welches in der Demokratischen Republik Kongo 107.000 Hektar Land beansprucht. Die Rechtmäßigkeit der Pachtverträge zweifeln die Gemeinden vor Ort an. Am Montag haben neun betroffene Gemeinden von den PHC-Plantagenstandorten beim Beschwerdemechanismus der DEG Beschwerde eingereicht.

Im Zentrum der Beschwerde steht der lang anhaltende Konflikt um Land, von dem die DEG bei Kreditzusage im Dezember 2015 Kenntnis gehabt habe. FIAN Deutschland und urgewald unterstützen die Beschwerde als Teil eines internationalen Netzwerkes von Nichtregierungsorganisationen. "Mehrere Gespräche mit der DEG haben leider zu keiner echten Verbesserung der Situation der Gemeinden und auch nicht zur Klärung der teilweise dubiosen Rechtsansprüche des Unternehmens geführt", erklärte Kathrin Petz von urgewald.

Durch das Verbot, das Land in der Umgebung ihrer Dörfer zu nutzen, habe sich die Ernährungssituation der Menschen vor Ort deutlich verschlechtert, Hunger sei an der Tagesordnung, berichteten die NGOs. Zusätzlich zu den etwa 25.000 Hektar Ölpalmplantagen erhebe das Unternehmen auch Anspruch auf 75.000 Hektar Wald, dessen Nutzung den Gemeinden ebenfalls untersagt sei. "Die Nutzung von Land ist von herausragender Bedeutung für das Menschenrecht auf Nahrung der Gemeinden", sagte Roman Herre von FIAN Deutschland. "Wir erwarten, dass die DEG der Forderung der Gemeinden nach einer Schlichtung der Landkonflikte nachkommt. Die DEG muss die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Nahrung, stärken."

Seit 2015 finanziere ein Konsortium europäischer Entwicklungsbanken, darunter die DEG, die Plantagen mit einem Kredit von 49 Millionen US-Dollar; der DEG-Anteil betrage 16,5 Millionen USD, so die NGOs. Das Plantagenunternehmen im Kongo sei Tochter der an der kanadischen Börse notierten Firma Feronia Inc. Sie habe die Landrechte im Jahr 2009 vom Lebensmittelkonzern Unilever erworben, der sich das Land während der belgischen Kolonialherrschaft im Kongo gesichert habe.

Die Betroffenen zögerten zunächst, eine offizielle Beschwerde einzureichen, da ihnen der große Aufwand einer formalen Beschwerde und auch die geringen Aussichten auf tatsächliche Verbesserungen ihrer Situation durch den DEG-Beschwerdemechanismus bewusst seien, erklärten FIAN und urgewald.

Quelle: www.fian.de


Back to Top

Wir nutzen ausschließlich technisch notwendige Cookies auf unserer Website.