fianlogo Köln. - Frauen in ländlichen Regionen gehören zu den Bevölkerungsgruppen, deren Menschenrechte durch den Klimawandel besonders stark bedroht sind, denn er verstärkt ungleiche Machtverhältnisse zu ihren Lasten. Gleichzeitig machen Agrarkonzerne durch kommerzielle Strategien zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel Frauen in ländlichen Regionen den Zugang zu den Grundlagen ihrer Ernährung streitig. Darauf hat die Menschenrechtsorganisation FIAN aus Anlass des Weltfrauentages (8. März) aufmerksam gemacht.

Insbesondere in Ländern um den Äquator führe die Erderwärmung bereits jetzt dazu, dass Trocken- und Regenzeiten sich nicht mehr verlässlich abwechseln. Dies habe oft Ernteverluste sowie mangelnden Zugang zu Trink- und Nutzwasser zur Folge. "Frauen in ländlichen Gegenden sind überdurchschnittlich von Hunger betroffen. Gleichzeitig sind Frauen in der Regel zuständig für die Ernährung der Familien", erklärte Gertrud Falk, Referentin für Geschlechtergerechtigkeit bei FIAN. "Von der Pflege des Saatguts über den Anbau bis zur Ernte und der Auswahl des Saatguts für die nächste Saison liegen die Aufgaben der Subsistenzlandwirtschaft meist in ihren Händen."

In den Ländern des Globalen Südens bauen Kleinbäuerinnen 45 bis 80 Prozent der Nahrungsmittel an. Insbesondere durch den Erhalt der Saatgutvielfalt tragen sie auch zur Anpassung und Widerstandsfähigkeit der Nutzpflanzen bei.

Die Agrarindustrie nutze Klimawandel und Klimapolitik, um sich immer mehr Rechte an natürlichen Ressourcen anzueignen, gerade auch über Saatgut, so FIAN. "Indem Saatgutkonzerne einerseits angepasste Sorten entwickeln und sich andererseits über internationale und regionale Abkommen zum Sorten- und Patentschutz einseitig die Rechte daran sichern, verlieren vor allem Kleinbäuerinnen ihre Unabhängigkeit", sagte Falk. "Sie werden durch dieses Zusammenspiel von Klima- und Saatgutpolitik in immer größere Abhängigkeit von den Agrarunternehmen gedrängt. Mit dem Verlust des Zugangs zu Saatgut ist ihr Recht auf Nahrung bedroht."

Ein anschauliches Beispiel für diese Politik bietet der Baumwollanbau in Burkina Faso. Ab 2008 habe der Staat die Verwendung der genveränderten Bt-Baumwollsorte von Monsanto gefördert, so FIAN. Bt-Baumwolle produzier selbst bestimmte Pestizide. Das Saatgut dürfe nicht selbst nachgezüchtet werden. Ihre Einführung habe für die Bäuerinnen hohe Kosten, Abhängigkeit und gesundheitliche Risiken zur Folge gehabt. Weil die genveränderte Baumwolle geringere Qualität besitze als die konventionelle, habe der burkinische Staat die Förderung 2016 wieder eingestellt. Glücklicherweise hätten viele Bäuerinnen ihr traditionelles Saatgut aufbewahrt und könnten dadurch ihre Autonomie gegenüber den Saatgutunternehmen wieder herstellen.

FIAN Deutschland forderte die Bundesregierung auf, in Übereinstimmung mit dem Klimaabkommen von Paris alles dafür zu tun, damit der Klimawandel so begrenzt wie möglich gehalten wird. Berlin müsse auch dafür einzutreten, dass die Menschenrechte zu verbindlichen Kriterien für Maßnahmen zu Klimaschutz und –anpassung werden und dies bei allen eigenen Maßnahmen zu handhaben. Die im Dezember verabschiedete UN-Erklärung der Rechte von KleinbäuerInnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, gelte es konsequent umzusetzen.

Quelle: www.fian.de 


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