rsfBerlin. - Reporter ohne Grenzen (RSF), Amnesty International, Human Rights Watch und weitere Menschenrechtsorganisationen haben die Europäische Kommission aufgerufen, bei der stockenden Reform der EU-Exportkontrollen für Überwachungstechnologie auf einem strikten Menschenrechtsschutz zu bestehen. In einem offenen Brief an Handelskommissar Phil Hogan warnten die Organisationen davor, die Position der Kommission in den Verhandlungen über eine neue Dual-Use-Verordnung zugunsten von Industrieinteressen aufzuweichen.

Die Menschenrechtsorganisationen reagierten damit auf einen vom Magazin Politico veröffentlichten Kompromissvorschlag, in dem die Kommission zahlreiche Abstriche von ihrer ursprünglich ambitionierten Position macht.

"Die EU-Kommission muss sich bei der Reform der Dual-Use-Verordnung für einen wirksamen Menschenrechtsschutz starkmachen und auf Verpflichtungen wie menschenrechtlichen Folgenabschätzungen für Überwachungsexporte bestehen", sagte der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr. "Der aktuelle Kompromissvorschlag ist ein enttäuschender Rückschritt gegenüber dem fortschrittlichen Entwurf, mit dem die Kommission in die Verhandlungen gegangen ist. Wird er verabschiedet, könnten Unternehmen aus der EU auch künftig Regime beliefern, die digitale Überwachungstechnologie missbrauchen, um Journalistinnen, Journalisten und andere kritische Stimmen zu verfolgen."

In dem Brief verweisen die Organisationen auf zahlreiche Belege, dass digitale Überwachungstechnologie aus der Europäischen Union ungeachtet der bestehenden Exportkontrollregeln weiterhin an repressive Regime weltweit exportiert wird. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssten deshalb endlich ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen und die längst überfällige Reform ihrer Exportkontrollbestimmungen vorantreiben. Zugleich erinnern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner an Zusagen der EU, den Unternehmen größere menschenrechtliche Sorgfaltspflichten aufzuerlegen.

Nötig sind aus Sicht von RSF und den anderen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern angemessene Menschenrechtsstandards, verpflichtende menschenrechtliche Folgenabschätzungen im Rahmen der Due-Diligence-Prozesse von Unternehmen sowie ein praktikabler Mechanismus, um die EU-Kontrollliste der betroffenen Güter um neue Arten von Überwachungstechnologie zu ergänzen. Die Mitgliedsstaaten müssen auf Transparenz- und Offenlegungskriterien für ihre Exportlizenzen verpflichtet werden sowie dazu, im Falle erheblicher Missbrauchsrisiken Exportlizenzen zu verweigern.

Nach Corona-bedingter Pause könnten diesen Monat erstmals wieder die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und Mitgliedsstaaten über die Reform stattfinden. Eine rasche Einigung ist nicht in Sicht. Reporter ohne Grenzen appellierte an die Bundesregierung, sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte für die zügige Verabschiedung einer reformierten Dual-Use-Verordnung einzusetzen, die menschenrechtliche Prinzipien und den Schutz journalistischer Arbeit achtet.

Überwachungstechnologie wie zum Beispiel Spähsoftware, Datenzentren zur Vorratsdatenspeicherung oder Ausrüstung für die Überwachung von Demonstrationen zählen zu sogenannten Dual-Use-Gütern. Das sind Produkte, die sowohl für zivile als auch militärische Vorhaben genutzt werden können. 2015 wurde Überwachungstechnologie erstmals ebenso wie konventionelle Rüstungsgüter in dieDual-Use-Verordnung der EU aufgenommen, um ihre Ausfuhr in Drittstaaten zu kontrollieren.

Doch Unternehmen haben bis heute Schlupflöcher, um mit autokratischen Regimen zu handeln. Deshalb legte die EU-Kommission im September 2016 einen Reformvorschlag vor, der neue Bedrohungen im Zusammenhang mit digitaler Überwachungstechnologie besser erfassen und Menschenrechte als Teil der allgemeinen Ausrichtung auf einen verantwortungsvolleren und wertebasierten Handel berücksichtigen soll.

Quelle: www.reporter-ohne-grenzen.de 


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