G8Berlin/Rostock (epo.de). - Das Sternmarsch-Bündnis will mit einer Verfassungsbeschwerde doch noch erreichen, beim G8-Gipfel in Heiligendamm zumindest annähernd in Sicht- und Hörweite der Delegationen demonstrieren zu können. Die Verfassungsbeschwerde gegen das Demonstrationsverbot um Heiligendamm werde am Montag beim Bundesverfassungsgericht eingehen, teilte das Bündnis mit.

Eine von der Polizeibehörde erlassene Allgemeinverfügung für 40 Quadratkilometer rund um Heiligendamm war zunächst vom Verwaltungsgericht teilweise aufgehoben worden. Am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Verfügung aber wieder in Kraft gesetzt.

In einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht bestehen die Veranstalter weiterhin auf dem Recht, den Protest zum Ort des Geschehens zu tragen. "Wir wollen, dass unser Protest in Sicht- und Hörweite der AdressatInnen stattfindet: den Delegierten der G8!", erklärte Susanne Spemberg vom Sternmarsch-Bündnis. "Zumindest eine Demonstration mit 600 TeilnehmerInnen sollte bis zum Kempinski-Hotel demonstrieren können."

Ursprünglich war der Sternmarsch unter dem Motto "Den Protest nach Heiligendamm tragen" angemeldet. Beide Gerichte hatten allerdings ein Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns bestätigt.

Vorsorglich haben die Veranstalter nach eigenen Angaben Ersatzveranstaltungen angemeldet. Darunter sei eine Versammlung in Börgerende zum Thema "Friedenspolitik und Antimilitarismus", eine Demonstration in Kühlungsborn unter dem Motto "Reclaim Feminism" sowie eine Demonstration von Bad Doberan über Vorder Bollhagen zur B 105. "Protest lässt sich nicht verbieten", kündigte Spemberg an.

Die ursprüngliche politische Konzeption des Sternmarschs soll nach dem Willen der Veranstalter sichtbar bleiben. "Tausende werden während des Gipfels vor Ort sein. Sie sind teilweise weit angereist, um ihren Protest zu den Delegierten zu tragen", sagte Susanne Spemberg.

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