Das indische Bundesgesetz für "Rehabilitation und Umsiedlung" räume den von Umsiedlung betroffenen Menschen weitgehende Rechte ein, so die Andheri-Hilfe anlässlich des Weltstaudammtages am 14. März. So hätten die "Umzusiedelnden" ein Recht auf adäquate Entschädigung. Außerdem müssten alle Menschen, die umgesiedelt werden sollen, vor Projektbeginn ihre schriftliche Einwilligung erteilen. Doch die liege bis heute von einem Großteil der "Umzusiedelnden" in Andhra Pradesh nicht vor. Die Bewohner der in den Nachbar-Bundesstaaten Orissa und Chhattisgarh betroffenen Gebiete seien noch gar nicht angehört worden.
Bis heute habe die Regierung von Andhra Pradesh nicht erklären können, wo sie Land für 200.000 Menschen finden will, berichtet die Andheri-Hilfe. Die überwiegende Mehrheit seien Ureinwohner (Adivasi), die traditionell in und von den Wäldern leben und Landwirtschaft und Viehzucht betreiben. Falls diese keinen adäquaten Ersatz-Lebensraum erhielten, seien die meisten von ihnen gezwungen, in die städtischen Slums zu ziehen und dort zu verelenden.
"Das hier ist die Heimat unserer Vorfahren. Jetzt ist es unsere Heimat. Wir werden sie verteidigen, wir werden nicht weichen, wir werden sie für die Zukunft unserer Kinder bewahren!", sagte Frau Sammakka vom Stamm Koya bei einer Versammlung der Staudammgegner.
Die drei Partnerorganisationen der Andheri-Hilfe Bonn im Polavaram-Gebiet informieren die Bevölkerung seit April 2005 über die Ausmaße des geplanten Projektes sowie dessen Auswirkungen und unterstützen sie dabei, sich zu organisieren, damit sie gemeinsam für ihre Anliegen eintreten können und ihre Rechte bei den Verhandlungen mit der Regierung durchsetzen können. Einen unerwarteten Erfolg konnten die Staudammgegner im Januar 2008 verzeichnen: Die "Nationale Umweltbehörde" hob die im Jahre 2005 erteilte Projektgenehmigung auf. Die Regierung erhob jedoch Einspruch gegen diese Entscheidung, um ihr Staudammvorhaben realisieren zu können. Ende März wird die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erwartet.