gfbvGöttingen. - Angesichts der andauernden Bombardierung von Dörfern in Süd-Kordofan durch die sudanesische Luftwaffe hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch an den Weltsicherheitsrat appelliert, sich für eine sofortige Einstellung der Luftangriffe auf zivile Ziele im Sudan einzusetzen. Der Sudan müsse außerdem aufgefordert werden, humanitären Helfern freien Zugang zu den Konfliktregionen in den Provinzen Süd-Kordofan und Blauer Nil zu gewähren, forderte die Organisation in Göttingen.

Nach Angaben der GfbV sind in den Provinzen Süd-Kordofan (Dschanub Kurdufan) und Blauer Nil mehr als 300.000 Zivilisten unmittelbar von Kämpfen zwischen sudanesischer Armee und der Befreiungsbewegung SPLM-North betroffen. Sie könnten derzeit nicht mit Hilfsgütern versorgt werden, berichtete die Menschenrechtsorganisation.

Die GfbV wandte sich mit ihrer Bitte nicht nur an die südafrikanische Präsidentschaft des Weltsicherheitsrats, sondern ausdrücklich auch an den deutschen UN-Botschafter. Deutschland habe sich in den vergangenen Monaten im Weltsicherheitsrat besonders intensiv für einen besseren Schutz von Frauen und Kindern in bewaffneten Konflikten eingesetzt, hieß es zur Begründung.

In Süd-Kordofan seien seit dem 2. Januar 2012 vier Dörfer von der sudanesischen Luftwaffe bombardiert worden, berichtete die GfbV. Bei den Angriffen auf die Orte Al Buram, Kao, Naro und Warli seien mindestens sieben Zivilisten getötet, acht Menschen verletzt und 28 Häuser niedergebrannt worden. In Warli sei bei der Attacke auch eine Moschee teilweise zerstört worden. In der Provinz Blauer Nil seien Bombardements von Dörfern ebenfalls fortgesetzt worden. Allein im Westen dieser Provinz seien seit Mitte Dezember 2011 rund 50.000 Menschen aus ihren Siedlungen geflohen und nun auf Nothilfe angewiesen.

"Die fortgesetzte willkürliche Bombardierung der Zivilbevölkerung, die Zerstörung von Märkten, Kirchen, Moscheen und Wohnhäusern ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auch nicht mit der Bekämpfung der aufständischen SPLM-North zu rechtfertigen", heißt es in den Schreiben der GfbV an den Weltsicherheitsrat und den deutschen UN-Botschafter. Auch der Sudan müsse sich an völkerrechtlich anerkannte Regeln der Kriegführung halten, wenn er Aufstandsbewegungen bekämpft. "Der Schutz der Zivilbevölkerung muss absoluten Vorrang haben", sagte GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. "Pauschale Bestrafungs- und Einschüchterungsattacken wie die der letzten Tage dienen nicht der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und der wirksamen Bekämpfung von bewaffneten Gruppen."

Die GfbV wies darauf hin, dass die gezielte Bombardierung von Zivilisten von der sudanesischen Luftwaffe seit Jahren in militärischen Konflikten in Darfur und dem Südsudan praktiziert worden sei und weiter praktiziert werde. Die Regierung verletze damit systematisch das humanitäre Völkerrecht.

www.gfbv.de

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