bmz 100Berlin. - Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) will den Schutz der Menschenrechte im Rahmen von Entwicklungsprojekten verbessern. Dazu wurde bereits 2011 ein verbindliches Menschenrechtskonzept für die deutsche Entwicklungspolitik verabschiedet. Ein nun erlassener Leitfaden konkretisiert, wie alle Vorhaben von den Organisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit auf relevante menschenrechtliche Risiken und Wirkungen zu prüfen sind.

"In vielen Entwicklungsländern gibt es keine Regelungen, wann und wie die Bevölkerung bei größeren Infrastrukturvorhaben zu beteiligen ist. Dabei können solche Projekte auch Umsiedlungen zur Folge haben", erklärte der Staatssekretär im BMZ, Hans-Jürgen Beerfeltz. "Mit dem Leitfaden sichern wir, dass bei deutschen Projekten die betroffene Bevölkerung bereits in der Planung und in verständlicher Form über die beabsichtigten Maßnahmen informiert und in Entscheidungen eingebunden wird. So ermöglichen wir ein faires Verfahren, den Rechtsschutz der Betroffenen und eine angemessene Entschädigung. Die menschenrechtliche Prüfung ist ein wichtiges Element unseres 'Menschenrechts-TÜVs'."

Das BMZ-Konzept "Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik" (2011) ist verbindlich für die Institutionen der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Es sieht die Querschnittsverankerung des Menschenrechtsansatzes in allen Schwerpunkten und Sektoren der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit vor.

Der Menschenrechtsansatz fordert einen durchgängigen Bezug auf bürgerlich-politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte sowie die menschenrechtlichen Standards und Prinzipien. Darüber hinaus beinhaltet er den in den Menschenrechtskonventionen verankerten besonderen Schutz und die gezielte Förderung der Rechte benachteiligter bzw. diskriminierter Gruppen, zu denen insbesondere Menschen in Armut, Frauen, Kinder und Jugendliche, indigene Völker, sexuelle Minderheiten und Menschen mit Behinderungen zählen.

Der nun erlassene Leitfaden gibt laut BMZ Hilfestellung für die Umsetzung der Verpflichtung zur Prüfung menschenrechtlicher Wirkungen und Risiken. Der Leitfaden erläutert ausgewählte menschenrechtliche Risikofelder und Ansatzpunkte für eine stärkere Menschenrechtsorientierung von Entwicklungsvorhaben. Die im Leitfaden dargelegten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten stellen auch die Grundlage für Berichte, Evaluierungen und Beschwerdeverfahren zum Thema dar.

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