tropenholz fsc cib 200Berlin. - In der Europäischen Union ist am Montag ein neues Gesetz gegen illegal geschlagenes Holz in Kraft getreten. Die sogenannte "EU-Holzhandelsverordnung" soll sicherstellen, dass vom Verbraucher gekaufte Holzprodukte aus legaler Waldnutzung stammen. Während sich die deutsche Säge- und Holzindustrie zufrieden zeigt, warnen Umwelt-Organisationen vor einer Aufweichung der Sanktionen für illegalen Holzhandel bei der Umsetzung der EU-Verordnung in deutsches Recht.

Die Säge- und Holzindustrie ist mit dem neuen Gesetz insgesamt zufrieden. Sie müsse damit nicht mehr mit Billigholz aus unklaren Quellen konkurrieren, erklärte die Deutschen Säge- und Holzindustrie (DSH). Vor allem Firmen, die Holz importieren, müssten künftig strengere Sorgfaltspflichten einhalten und damit die Legalität der importierten Ware anhand von belastbaren Dokumenten sicherstellen. Kontrolliert würden sie dabei von den Zollbehörden und der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft.

Die Umweltschutz-Organisationen BUND, Forum Umwelt und Entwicklung, DNR, Greenpeace, NABU, Oro Verde, Pro Regenwald, Pro Wildlife, Robin Wood und WWF Deutschland warnten hingegen vor einem Rückschlag im Kampf gegen den weltweiten Handel mit illegalem Holz. Im Rahmen der Umsetzung der neuen europäischen Holzhandels-Verordnung in nationales Recht habe ein aktueller Änderungsantrag am Gesetzentwurf im Bundestag das vorgesehene Strafmaß für die Einfuhr illegalen Holzes herabgesetzt und so für massive Schlupflöcher gesorgt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung habe das Inverkehrbringen und die Einfuhr illegal geschlagenen Holzes als Straftatbestand vorgesehen. In letzter Minute habe die Regierungskoalition einen Änderungsantrag mit massiven Aufweichungen eingebracht, der durch den Bundestag mit knapper Mehrheit angenommen wurde.

Die Umweltschützer fordern die Vertreter des Bundesrates auf, sich gegen Aufweichungen am deutschen Gesetzentwurf zu wenden und die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu empfehlen. Deutschland müsse für eine wirksame Eindämmung des illegalen Holzhandels sorgen und diesen unter Strafe stellen, so die Verbände. Als größter Markt in der EU trage Deutschland hier eine besondere Verantwortung.

"Durch die Änderungen wird der Straftatbestand an zusätzliche Voraussetzungen wie 'grober Eigennutz' und 'beharrliche Wiederholung' geknüpft", sagte Nina Grießhammer, Waldexpertin beim WWF. Im Ergebnis bliebe es bei einer Einstufung als bloße Ordnungswidrigkeit. "Die Bundesregierung verhindert damit eine wirksame Abschreckung und spielt kriminellen Holzhändlern in die Hände. Der Bundesrat muss das Gesetz in der jetzigen Form unbedingt stoppen", so Griesshammer.

Nicola Uhde, Waldexpertin vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnte: "Deutschland darf seine Glaubwürdigkeit bei der Bekämpfung des illegalen Holzhandels nicht verspielen. Sollte das Gesetz den Bundesrat wie von Schwarz-Gelb geplant passieren, würde ein jahrelanges Ringen um einen besseren Waldschutz im letzten Moment scheitern. Ehrliche Holzhändler, die um den Erhalt der Wälder besorgt sind, werden durch den jetzigen Entwurf benachteiligt."

"Die Bundesregierung nimmt mit diesem Beschluss in Kauf, dass ein jahrelanger aufwändiger Prozess zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlages untergraben wird", sagte Andrea Cederquist, Waldexpertin von Greenpeace. "Das Gesetz darf den Bundesrat so nicht passieren. Deutschland darf nicht zulassen, dass der Handel mit illegalem Holz gesellschaftsfähig wird, sondern muss angemessene Strafen dafür vorsehen."

www.saegeindustrie.de
www.wwf.de
www.bund.net
www.greenpeace.de


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