pwMünchen. - In Tschechien ist ein Schmugglerring aufgedeckt worden, der mit Rhino-Horn aus Südafrika gehandelt hatte. 15 Personen wurden festgenommen, die Hörner beschlagnahmt. Das Horn der bedrohten Breitmaulnashörner hätte auf dem Schwarzmarkt etwa vier Millionen Euro erzielt, berichtete die Tierschutz-Organisation Pro Wildlife am Mittwoch in München.

Die Schmuggler hatten ein Schlupfloch des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA, engl. Cites) genutzt, das erlaubt, das Horn erlegter Nashörner aus Südafrika als Jagdtrophäe auszuführen. Mit diesem Horn zu handeln, ist jedoch streng verboten.

Schon seit längerem ist bekannt, so Pro Wildlife, dass international agierende Banden ein Schlupfloch des internationalen Artenschutzabkommens nutzen, um das Horn der vermeintlichen Jagdtrophäen in den lukrativen Markt mit Nashornpulver einzuschleusen. Die Banden bezahlten "Pseudo-Jäger" dafür, sich als Touristen auszugeben und auf Safari-Reisen Nashörner abzuschießen, die sie als persönliche Jagdtrophäe legal nach Hause nehmen dürfen.

In Südafrika erlegten in den letzten Jahren solche vermeintlichen Safari-Touristen aus Vietnam, China und zunehmend Osteuropa Hunderte Nashörner  - genehmigt von südafrikanischen Behörden. Viele der angeblichen Jäger konnten nicht einmal eine Waffe bedienen.

In den letzten Jahren ist Pro Wildlife zufolge die Anzahl der legal ausgeführten Nashörnern auffallend gestiegen: Seit 2003 stellte Südafrika 657 Papiere für den Export von Nashorn-Hörnern alleine nach Vietnam aus, offensichtlich für den lukrativen Rhino-Schwarzmarkt. Seit die südafrikanischen Behörden bei der Ausstellung von Jagdgenehmigungen an Asiaten restriktiver sind, haben die Importe nach Tschechien und Polen drastisch zugenommen.

In Südafrika gibt es laut Pro Wildlife noch etwa 20.000 Breitmaulnashörner. Die steigende Nachfrage nach Rhino-Horn als Heilmittel in Asien habe dazu geführt, dass allein 2013 bereits 488 Nashörner gewildert wurden.

1977 wurden alle Nashornbestände in Anhang I des WA aufgenommen, es gilt ein internationales Handelsverbot. Lediglich der Breitmaulnashorn-Bestand Südafrikas wurde 1994 auf WA Anhang II herabgestuft, 2004 folgte der Bestand aus Swasiland. Dies erleichterte es den beiden Ländern, das Horn erlegter Nashörner als Jagdtrophäen auszuführen. Solche Jagdtrophäen dürfen laut WA nicht weiterverkauft oder anderweitig kommerziell genutzt werden – doch die Kontrolle ist schwierig.

www.pro-wildlife.de

 


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