erlassjahrDüsseldorf. - Der US Supreme Court wird jetzt entscheiden, ob hoch verschuldete Staaten künftig sogenannten Geierfonds ausgeliefert sind oder nicht. Das hofft das Entschuldungs-Bündnis erlassjahr.de. Das zweite Berufungsgericht der USA hatte kürzlich im bereits als Jahrhundertprozess bezeichneten Rechtsstreit zwischen dem Hedgefonds NML Capital und Argentinien zu Gunsten des Hedgefonds entschieden. Erlassjahr.de fürchtet weitreichende Konsequenzen für Entwicklungsländer, sollte der Oberste Gerichtshof kein Veto einlegen.

Mit dem Urteil vom 23. August bestätigte das Berufungsgericht ein früheres Urteil, demzufolge Argentinien 1,33 Milliarden US-Dollar an den sogenannten Geierfonds zahlen soll. Im aktuell tobenden Rechtsstreit fordert der Hedgefonds den vollen Wert von argentinischen Staatsanleihen, die er während der argentinischen Finanzkrise zu Beginn des Jahrtausends spottbillig aufgekauft hatte, vor US-Gerichten ein.

Der Fonds wolle somit aus dem Elend der Krisenopfer in Argentinien und auf Kosten der gutwilligen Mehrheit der damaligen argentinischen Gläubiger Profit schlagen, kritisierte erlassjahr.de. Das lateinamerikanische Land habe dem Hedgefonds damals die Rückzahlung der Schulden zu denselben Bedingungen angeboten, auf die es sich mit 92 Prozent seiner Gläubiger zuvor geeinigt hatte. NML Capital habe dies abgelehnt.

Ohne einen Einspruch des US Supreme Courts gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts seien die Konsequenzen für bisherige angewandte Konzepte zur Restrukturierung von untragbaren Schulden katastrophal, warnte erlassjahr.de.

"Bei einer Bestätigung dieser Entscheidung wird die Souveränität von verschuldeten Staaten ausgehebelt und der unmoralischen Geschäftspolitik der Geierfonds zu Lasten der ärmsten Menschen der Welt ein Nährboden bereitet", sagte Jürgen Kaiser, politischer Koordinator des Entschuldungsbündnisses erlassjahr.de.

Das Bündnis betont damit die Folgen, die die Entscheidung auch auf hochverschuldete Entwicklungsstaaten und deren Bevölkerung haben könnte. Denn auch sie gehören seit den neunziger Jahren zu den Zielobjekten der Geierfonds. Erst 2007 musste das afrikanische Land Sambia Mittel, die eigentlich in die Armutsbekämpfung investiert werden sollten, an einen solchen Hedgefonds zahlen.

Das Geschäftsmodell der Geierfonds funktioniert laut erlassjahr.de dabei so: Zu einem günstigen Nominalwert werden Gläubigern die finanziellen Forderungen an hochverschuldete Staaten in der Krise abgekauft. Hat sich das Land erholt, fordern die Fonds vor Gerichten die Schulden zu einem Wert ein, der den Erwerbspreis um ein Vielfaches übersteigt.

"Hat diese Praxis nun Aussicht auf Erfolg, bedeutet dies, dass Umschuldungsregelungen zwischen zahlungsunfähigen Staaten und ihren Gläubigern in Zukunft beinahe unmöglich werden", befürchtet erlassjahr.de. Denn Gläubiger, die sich bisher aus guten Gründen zu Gunsten der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit in Teilverzicht auf ihre Forderung übten, hätten zu diesem Verzicht dann kaum einen Anreiz mehr. Das große Geld winke schließlich vor Gericht.

www.erlassjahr.de



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