euro 150Berlin. - Die Luftverkehrsteuer führt nicht zur Abwanderung von Passagieren zu ausländischen Flughäfen oder zu Arbeitsplatzverlusten bei den Luftfahrt-Unternehmen, wie es der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft behauptet. Um eine ökologische Lenkungswirkung zu entfalten und Mehreinnahmen für die Finanzierung von Klimaschutz in Entwicklungsländern zu generieren, müsste die Luftverkehrsteuer weiter ausgebaut werden. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Studie von Prof. Dr. Friedrich Thießen von der Technischen Universität Chemnitz, die am 20. November in Berlin vorgestellt wird.

Die Studie wurde von Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace, Robin Wood, dem ökologischen Verkehrsclub (VCD) und Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) in Auftrag gegeben. Aus Sicht der Umwelt- und Entwicklungsorganisationen ist damit die anhaltende Kritik der Luftverkehrsindustrie an der Steuer widerlegt. Angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen fordern die Verbände daher nachdrücklich den Erhalt und den Ausbau der Luftverkehrsteuer.

Das Team um Prof. Dr. Thießen untersuchte zum zweiten Mal, ob die deutsche Steuer seit ihrer Einführung zu Ausweichrektionen von Passagieren ins benachbarte Ausland führte und sich dadurch möglicherweise negative ökonomische Auswirkungen auf die Flughäfen und die Fluggesellschaften ergeben würden. Die Wissenschaftler geben Entwarnung: Die Entwicklung deutscher Flughäfen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie wurden durch die Steuer nicht beeinträchtigt und folgen langjährigen internationalen Trends.

Die Umwelt- und Entwicklungsverbände betonen, dass die seit dem 1. Januar 2011 in Deutschland erhobene entfernungsabhängige Abgabe das bisher einzige effektive Steuerinstrument für den klimaschädlichsten Verkehrsträger ist. Da Flugtreibstoff von der Energiesteuer befreit ist und auf internationale Flüge keine Mehrwertsteuer erhoben wird, entgehen dem deutschen Fiskus jährlich 10,4 Milliarden Euro. Gegenüber dieser umweltschädlichen Subventionierung des Flugverkehrs liegt das Aufkommen der Luftverkehrsteuer hingegen nur knapp unter einer Milliarde Euro pro Jahr.

Die Verbände fordern deshalb CDU/CSU und SPD auf, die Luftverkehrsteuer beizubehalten und weiter zu entwickeln. Zwar leiste sie bereits heute einen Beitrag zum Abbau der umweltschädlichen Subventionen des Flugverkehrs, doch ein höherer Steuersatz könnte auch ihre ökologische Lenkungswirkung erhöhen. Außerdem könnten zusätzlich erzielte Steuereinnahmen als Beitrag zur Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern genutzt werden.

In ihrem Modell wird die Steuer nicht auf Sitzplätze, sondern auf das komplette Flugzeug erhoben und nach Buchungsklassen differenziert. Darin sehen die Verbände einen zusätzlichen Anreiz zur effizienten Auslastung der Maschinen. Auch für den Flugverkehr müsse das Verursacherprinzip gelten: Wer viel Platz beansprucht und dadurch mehr Treibstoff verbraucht, solle auch mehr zahlen.

Die Verwendung der Steuermehreinnahmen für Klimafinanzierung in Entwicklungsländern stelle einen Beitrag zur globalen Gerechtigkeit dar, heißt es in der Studie: Schließlich leiden besonders Menschen in den Ländern des globalen Südens unter den Folgen des Klimawandels – ohne selbst jemals geflogen zu sein.

Für das Jahr 2013 wird ein Aufkommen aus der Luftverkehrsteuer von 960 Millionen Euro erwartet. Da die Gesamtkosten der Luftfahrt durch die Luftverkehrsteuer und die Ausgaben im Rahmen des Europäischen Emissionshandels für Airlines eine Milliarde Euro nicht überschreiten sollen, wurden mit der Einführung des Zertifikatsystems Anfang 2012 die Sätze leicht abgesenkt und betragen jetzt 7,50 Euro für Kurz-, 23,43 Euro für Mittel- und 42,18 Euro für Langstreckenflüge. Eine Anpassung zurück auf die ursprünglichen Sätze fand nach der Aussetzung der Emissionshandels für internationale Flüge ("Stop-the-Clock") jedoch nicht statt.

Der gewerbliche Flugverkehr ist von der Kerosinsteuer befreit und internationale Flüge unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Diese Begünstigungen werden vom Umweltbundesamt als umweltschädliche Subventionen eingestuft und auf 10,4 Milliarden Euro geschätzt.

Zusammenfassung der Studie zum Thema Luftverkehrssteuer: http://bit.ly/17IHSBE

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