bw wappen landStuttgart. - Das Land Baden-Württemberg hat Mittel zur Förderung von entwicklungspolitischer Inlandsarbeit bereitgestellt. Landesweit werden Initiativen dazu aufgerufen, Fördermittel des Landes für breitenwirksame Aktivitäten und Maßnahmen in verschiedenen Arbeitsfeldern zu beantragen. Das hat am Montag die SEZ mitgeteilt.

Mittel können zu folgenden Arbeitsfeldern beantragt werden:

  • Informations- und Bildungsarbeit zur entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung in Baden-Württemberg.
  • Vernetzung entwicklungspolitischer Akteure: insbesondere zur Einbindung des Engagements von Migranten und Diasporagemeinschaften.
  • Globales Lernen und Studieren: insbesondere die gesellschaftliche Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung durch Projektarbeit im diesem Rahmen bzw. im Rahmen des interkulturellen Dialogs oder des Kulturaustauschs.
  • Nachhaltiger Konsum, verantwortliche Beschaffung, Fairer Handel und die entwicklungspolitische Verantwortung von Unternehmen.
  • Partnerschaftliche Beziehungen mit Menschen in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas: insbesondere durch die Vermittlung eines modernen, nicht mehr von Klischees geprägten Bildes des Globalen Südens.

Grundsätzlich nicht gefördert werden können laut Stiftung Entwicklungszusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) Inlandsprojekte mit folgendem Inhalt:

  • Reine Besucherprogramme.
  • Erwerb einzelner Investitionsgüter.
  • Eigenwerbung und Einwerbung von Spendengeldern.
  • Profitorientierte Zwecke.
  • Projekte, welche bereits begonnen wurden.
  • Projekte, die der Form und dem Zweck nach einer institutionellen Förderung entsprechen würden.

Weitere Details können den Förderrichtlinien zur Ausschreibung entnommen werden: http://www.sez.de/angebote/projektberatung-und-foerderung/land-baden-wuerttemberg/?L=678 finden.

Die Einreichungsfrist endet am 16. Mai 2014. Unvollständige oder später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden, so das SEZ.

Eine Antragstellung zur Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland ist im Rahmen dieser aktuellen Ausschreibung nicht möglich. Die Ausschreibung zur Förderung von partnerschaftlichen Entwicklungsprojekten im Ausland wird separat zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres stattfinden.

Informationen und Beratung zu Antragstellung sowie die Antragsbearbeitung erfolgen über die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ). Über die Projektzusagen entscheidet ein unabhängiges Gutachtergremium.

Information und Beratung:
SEZ
Tobias Schill
Tel.: 0711 / 2 10 29-60
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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