Mexiko-Stadt. - Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat nach mehrmaligen Aufschüben über den Anbau von Gensoja im zur Halbinsel Yucatán gehörenden Bundesstaat Quintana Roo durch den Monsanto-Konzern entschieden. Maya-Gemeinden und -organisationen aus dem Landkreis Bacalar hatten auf ein Anbauverbot für Gensoja geklagt und zudem einen entscheidenden Teil des auch als "Monsanto-Gesetz" bekannten mexikanischen Gesetzes über Biosicherheit angefochten.
Die Zweite Kammer des Obersten Gerichtshofes, das Rang und Funktion eines Verfassungsgerichtes hat, ordnete jedoch nur die Suspendierung der Gensoja-Aussaat in vier direkt an der Klage beteiligten Gemeinden von Bacalar an.
Die Aussaat soll während einer auf sechs Monate angelegten öffentlichen Befragung der etwa 5.000 Maya-Bewohner in der betroffenen Zone gelten. Im Anschluss soll ein Zivilgericht entscheiden, ob die Erlaubnis für den Gensoja-Anbau erteilt oder widerrufen wird. Damit verweist das Verfassungsgericht auf einen Weg, den es bereits für die Bundesstaaten Campeche und Yucatán bestimmt hat. Die dort begonnene Befragung der Maya-Gemeinden ist jedoch einer starken Kritik ausgesetzt, die sich unter anderem auf die unverhohlene Partei- und Einflussnahme staatlicher Stellen pro Gensoja richtet.
Laut Anwalt Raymundo Espinosa, der die Gemeinden aus Bacalar vor Gericht vertritt, hat das Urteil keine Verbotswirkung für den möglichen Anbau von Gensoja im übrigen Quintana Roo. Espinosa bekräftigte zudem, dass das Klageziel nicht die Durchführung einer Befragung, sondern das generelle Verbot war. Die Richter seien auch nicht auf das Argument eingegangen, dass das Ergebnis einer Befragung verpflichtenden Charakter haben müsse. Sie hätten ebenso im Unklaren gelassen, wie die Befragung durchgeführt werden müsse.
Quelle: amerika21.de