IFCWashington/Berlin (epo). - Der Privatsektorarm der Weltbankgruppe, die International Finance Corporation (IFC), die das privatwirtschaftliche Engagement in Entwicklungsländern fördert, hat ihre Umwelt- und Sozialstandards reformiert. Die Neufassung wurde mit Deutschlands Unterstützung verabschiedet. Das Entwicklungsministerium (BMZ) in Berlin sieht deutsche Bedenken hinsichtlich einer Verwässerung der Umweltstandards aus dem Weg geräumt.

Neben der inhaltlichen Aktualisierung der Umwelt- und Sozialstandards sollte mit der Reform laut BMZ vor allem eine aktive Einbringung der Standards in die Planung und Durchführung der Projekte erzielt werden. Zudem sollten die neuen Standards besser die Besonderheiten des Tätigkeitsbereiches der IFC berücksichtigen, d.h. der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, und so besser angepasste Förder- und Kontrollmechanismen eröffnen. Ferner sind Prüfungen der Projektauswirkungen durch unabhängige Experten in den Bereichen Biodiversität und indigene Völker künftig verbindlich vorgeschrieben.

"Die neuen IFC Standards entsprechen qualitativ den Weltbank Umwelt- und Sozialstandards", erklärte das BMZ am Mittwoch in Berlin. Gegenüber der bisherigen IFC Praxis ergäben sich eine Reihe von wichtigen Vorteilen:

Verantwortung der Unternehmen: Durch die klare Trennung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen IFC und dem Kunden kann bei sich abzeichnenden Problemen besser Abhilfe geschaffen werden. Damit wird den Projektbetreibern künftig eine sehr viel größere Verantwortung bezüglich der Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards auferlegt. IFC wird die Projektbetreiber verpflichten, entsprechende Kapazitäten aufzubauen und wird bei der Auswahl der Partner-Unternehmen stärker auf deren Leistungen im Bereich Umwelt- und Sozialmanagement achten.

Internationales Recht: Mit den neuen Leistungsstandards wird ein stärkerer Bezug auf internationale Konventionen (z.B. ILO, UN, Montreal Protocol, Basel Konvention, etc.) und international anerkannte Standards (v.a. ISO, IUCN) vorgenommen.

Gewerkschaften: In vielen Bereichen werden die Standards künftig deutlich strenger: So werden Arbeitnehmerrechte neu aufgenommen und dabei erstmalig alle vier ILO Kernarbeitsnormen zugrunde gelegt. Das gilt zum Beispiel für die Versammlungs- und Organisationsfreiheit, sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen.

Dennoch bleiben aus deutscher Sicht eine Reihe von Bedenken bezüglich der Umsetzung des neuen Rahmenwerks. Dazu zählt nach BMZ-Angaben die Veröffentlichung der Umwelt- und Sozialanalysen für die betroffene Bevölkerung, sowie einzelne Regelungen für Kompensationsmaßnahmen bei Umsiedlungen, aber auch der Schutz indigener Völker vor dem Hintergrund des geltenden internationalen Rechts. "Und es gilt sicherzustellen, dass die Umwelt- und Sozialprüfungen, die für jedes Projekt zu erstellen sind, weiterhin hohen Standards entsprechen", so das BMZ. Dies könne nur durch eine möglichst unabhängige Überprüfung gewährleistet werden.

In direkten Gesprächen mit der IFC machte Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) deutlich, dass die IFC eine wichtige öffentliche Funktion einnehme, die darin bestehe, die von den Unternehmen vorgelegten Informationen zu überprüfen. Das Verfahren müsse sicherstellen, "dass am Ende ein wahrhaft unabhängiges Urteil darüber gefällt wird, ob negative Umwelt- und Sozialauswirkungen vermieden werden."

Die Weltbanktochter IFC habe zugesagt, dass die Unternehmen wenn nötig verpflichtet würden, zusätzliche externe Expertise zur Erstellung der Umwelt- und Sozialprüfungen einzuholen. Außerdem ist laut BMZ vereinbart worden, nach 18 Monaten die Erfahrungen mit dem neuen Ansatz kritisch auszuwerten und Korrekturen vorzunehmen.
 
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