unhcr Berlin. - Deutschland ist zum zweitgrößten Geber des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) aufgestiegen. Nach Angaben des UNHCR hat die Bundesrepublik dem UN-Flüchtlingshilfswerk im vergangenen Jahr 476,9 Millionen Dollar (385 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Damit hat Deutschland sogar die Europäische Union (436 Millionen Dollar) deutlich überholt. Die Nummer 1 bleiben nach wie vor die USA mit 1,45 Milliarden Dollar. An vierter und fünfter Stelle folgen Japan (152,4 Millionen Dollar) und Großbritannien (136,2 Millionen Dollar).

"Deutschland ist international zu einem der wichtigsten und am meisten respektierten Akteure im Flüchtlingsschutz geworden", sagte Dominik Bartsch, Repräsentant des UN-Flüchtlingskommissars in Berlin. "Deutsche Hilfe sichert vielen Menschen aus Syrien und dem Irak, aus Somalia, dem Südsudan und Libyen nicht nur das tägliche Überleben. Es hilft vielen auch, wieder eine Existenz aufzubauen und eine Zukunft zu haben." Ein konkretes Beispiel sei das DAFI-Programm, das Flüchtlingen ein Studium in den Aufnahmeländern ermöglicht.

"Deutschlands starkes Engagement für UNHCR unterstreicht noch einmal, dass das Land eine glaubwürdige Stimme für Flüchtlinge ist", so Bartsch. "Es zeigt, dass Berlin die Probleme von Millionen Menschen auf der Welt wahrnimmt und angeht." Hinzu komme das Engagement vieler privater Geber: Spender – Unternehmen und Stiftungen genauso wie viele Familien und Einzelne - haben im vergangenen Jahr über den UNHCR-Spendenpartner UNO-Flüchtlingshilfe zusätzlich noch einmal 28,6 Millionen Dollar gegeben.

Dennoch reiche die Hilfe nicht aus: "Weltweit sind fast 66 Millionen Menschen auf der Flucht", sagte Bartsch. Durch die vielen Konflikte war der humanitäre Bedarf auch 2017 so groß, dass die Hilfsprogramme von UNHCR im Schnitt nur zu etwas mehr als der Hälfte finanziert waren.

Weltweit sind mehr als 65 Millionen Menschen auf der Flucht, etwa ein Drittel fällt unter das Mandat des UNHCR. Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung verfolgt sind und aus ihrem Heimatland fliehen mussten. Schutzberechtigt können auch Menschen sein, die vor Krieg oder Menschenrechtsverletzungen fliehen.

Quelle: www.unhcr.org 


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