pro asyl logo 200Frankfurt. - Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes am 23. Mai hat die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL Bundestag und Bundesregierung gemahnt, die Würde aller Menschen zu achten und zu schützen. Denn das Grundgesetz spreche von der Würde des Menschen, nicht des deutschen Staatsbürgers. Dieses Grundverständnis schlage sich aber nicht im "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" nieder.

PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt erklärte: "Angesichts der schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken darf das sogenannte 'Geordnete-Rückkehr-Gesetz' nicht durch den Bundestag gepeitscht werden. Das Aushungern von Flüchtlingen, um eine Rückkehr in Not und Elend in andere EU-Staaten zu erzwingen, zielt gerade darauf, diesen Menschen ein Leben in Würde zu verweigern und verletzt das Grundgesetz."

Das Gesetz sehe vor, dass in anderen EU-Staaten anerkannte Flüchtlinge nur noch zweiwöchige, reduzierte Überbrückungsleistungen bekommen und danach von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden, kritisierte PRO ASYL. Damit werde ein Verdrängungsdruck ausgeübt, bevor ein Gericht überhaupt abschließend in einem Klageverfahren entschieden hat, ob ein Geflüchteter nach Griechenland zurück muss. Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht hätten Abschiebungen in Länder wie Griechenland, Italien und Bulgarien gestoppt, weil dort für Asylsuchende und Flüchtlinge menschenrechtswidrige Zustände herrschen. In Griechenland beispielsweise würden aktuell Anerkannte aus ihren Wohnungen getrieben. Fliehen sie nach Deutschland, drohe ihnen durch das neue Gesetz auch hier die Obdachlosigkeit.

Dass dies verfassungswidrig sei, liege angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auf der Hand, erklärte PRO ASYL. 2012 habe das Bundesverfassungsgericht bezüglich des Asylbewerberleistungsgesetzes geurteilt: "Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen". Doch genau solche migrationspolitischen Erwägungen sollten nun die Kürzung der Leistungen auf null rechtfertigen.

Vor den Europawahlen appellierte PRO ASYL, auch die europapolitischen Folgen dieses egoistischen Handelns zu überdenken. Deutschland versuche systematisch Flüchtlinge in die EU-Ersteinreisestaaten zurückzudrängen. Das sei unsolidarisch und führe zu einem Überbietungswettbewerb der Inhumanität in Europa.

Quelle: www.proasyl.de 


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