germanwatch 150Berlin. - Die Bundesregierung hat gegen das Klimaschutzgesetz (KSG) verstoßen. Sie hat es versäumt, rechtzeitig ein Sofortprogramm zu beschließen um die Versäumnisse beim Klimaschutz in den Sektoren Verkehr und Gebäude zu korrigieren. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Günther (Hamburg).

In dem Gutachten heißt es, die Bundesregierung verletze ihre Pflichten "als Kollegialorgan". "In der Verantwortung steht also insbesondere Bundeskanzler Scholz. Er hätte durchsetzen müssen, dass die Regierung den Rechtsbruch der zwei Ministerien zügig korrigiert", erklärte Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.

Die Gutachter unterstreichen, dass die im Juli 2022 vom Verkehrsministerium sowie gemeinsam von Bau- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Sofortprogramme für den Verkehrs- bzw. Gebäudebereich nicht den Vorgaben des KSG genügten. Das Sofortprogramm des Verkehrsministeriums verfehle selbst kumuliert bis 2030 das Klimaziel krachend. Aber auch für den Gebäudesektor, dessen Sofortprogramm auch kumuliert das Klimaziel 2030 zumindest nicht mit ausreichender Sicherheit erreiche, gehe das verantwortliche Ministerium von falschen Voraussetzungen aus. Das Gutachten stellt klar: Das Klimaschutzgesetz verlangt, dass die sektoralen Jahresemissionsmengen schon im Folgejahr nach der Versäumnis-Feststellung wieder eingehalten werden. Ein Einhalten nur der kumulierten Emissionsmengen bis 2030 reicht nicht aus.

Das Gutachten betont, dass die Verantwortung nicht allein bei den betreffenden Ministerien liege. Vielmehr weise das KSG der Bundesregierung als Kollegialorgan die Pflicht zu, beim Versagen der Ministerien schnellstmöglich ein Sofortprogramm zu verabschieden, das die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes sicherstellt. Damit die Jahresemissionsmengen bereits im Folgejahr nach der Versäumnis-Feststellung wieder eingehalten werden, muss dieser Beschluss der Regierung laut dem Gutachten noch in dem Jahr erfolgen, in dem das Versäumnis festgestellt wurde. Eine solche Auslegung wird auch von der sonstigen Systematik des Klimaschutzgesetzes unterstützt.

Ulrich Wollenteit, Verfasser des Gutachtens, erklärte dazu: "Ein Verweis auf die Versäumnisse der Fachressorts nimmt die Bundesregierung hier nicht aus der Verantwortung. Das Klimaschutzgesetz mag der Bundesregierung große Spielräume einräumen, wie sie die Einhaltung der künftigen Jahresemissionsmengen sicherstellt. Die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes dürfen dabei allerdings nicht verletzt werden. Letztlich liegt es in der Verantwortung des Bundeskanzlers, rechtzeitig einen zielführenden Beschluss herbeizuführen."

"Die Bundesregierung muss nun schnellstmöglich sicherstellen, dass sich ein solcher Rechtsbruch nicht wiederholt", sagte Christoph Bals. "Die am Mittwoch erscheinenden Emissionsdaten des Umweltbundesamtes werden zeigen, dass insbesondere im Verkehrsbereich die erlaubten Emissionsmengen im vergangenen Jahr wieder deutlich überschritten worden sind. Die Bundesregierung als Ganzes ist jetzt in der Pflicht: Sie muss alle nötigen Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass die Jahresemissionsmengen in allen Sektoren schnellstmöglich wieder eingehalten werden. Der Bundeskanzler muss nötigenfalls mit seiner Richtlinienkompetenz ein wirksames Klimaschutz-Sofortprogramm durchsetzen."

Quelle: www.germanwatch.org


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