Berlin. - Das Bundeskabinett hat der Unterzeichnung des EU-Partnerschaftsabkommens mit den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) zugestimmt. Das Abkommen gilt nach Unterzeichnung aller Staaten für 20 Jahre. Es bildet den neuen Rahmen für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und der Staatengruppe und legt die Grundlinien in der Kooperation bei Beschäftigung, Migration und in der Klimapolitik fest.
Das Abkommen enthält zudem ein klares Bekenntnis zur Wahrung von Menschenrechten und friedlicher Kooperation. Innerhalb des im Abkommen festgelegten Rahmens kann die EU mit den einzelnen Partnern weitere Vereinbarungen etwa zu Entwicklungszusammenarbeit, Marktzugang oder Migration treffen.
"Deutschland und die EU haben erkannt, dass wir nur gemeinsam mit dem Globalen Süden globale Herausforderungen bewältigen können", sagte Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD). "Denn Pandemien und Klimawandel machen an Grenzen nicht halt. Deswegen setzt die neue Partnerschaft auf eine enge Kooperation bei globaler Gesundheit und Klimaschutz, aber auch beim fairen Wirtschaften. Das Abkommen stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Es zeigt: Die EU will mehr und besser mit den Partnern in Afrika, der Karibik und dem Pazifik zusammenarbeiten."
Das neue Partnerschaftsabkommen wird zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten und den 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten der OAKPS geschlossen. Damit umfasst es vier Kontinente, 1,5 Milliarden Menschen und über die Hälfte der Sitze bei den Vereinten Nationen.
Das Abkommen ersetzt das bisherige Cotonou-Abkommen vom 23. Juni 2000 und bildet den neuen Rahmen für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und der Staatengruppe. Aus der Sicht des deutschen Entwicklungsministeriums (BMZ) macht das neue Abkommen "die Partnerschaft fit für aktuelle Chancen und Herausforderungen wie globalen Handel, Klimawandel und Pandemien". Es sei zudem ein Bekenntnis zur Einhaltung von Menschenrechten, Demokratie und guter Regierungsführung und zur multilateralen Weltordnung. Nicht zuletzt lege es die gemeinsamen Grundlinien für Migration und Mobilität fest.
Als gemischtes Abkommen muss es sowohl von der EU als auch den einzelnen Mitgliedstaaten unterzeichnet werden. Die Zustimmung im Kabinett in Berlin bereitet den Weg für die deutsche Unterzeichnung. Für ein Inkrafttreten müssen alle EU-Mitgliedsstaaten und die OAKPS das Abkommen ratifizieren. Nach Inkrafttreten ist das Abkommen zunächst für 20 Jahre gültig.
Quelle: www.bmz.de