Die Arbeit der Nichregierungsorganisationen (NRO) werde durch bürokratische Hürden extrem erschwert, so Hoppe. Entwicklungsgelder der deutschen Bundesregierung und des Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) würden von der bengalischen Regierung teilweise seit vier Jahren zurückgehalten. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, der dieses Verfahren als rechtwidrig bewerte, habe die Regierungspartei BNP bisher einfach ignoriert. Leid tragend seien die Ärmsten der Armen.
Hintergrund der verstärkten Repressalien gegen NRO sind nach den Erkenntnissen von Bündnis 90/Die Grünen die politischen Auseinandersetzungen innerhalb der regierenden Vier-Parteien-Koalition unter der Führung der BNP, der zwei radikalislamische Gruppen angehören, und der oppositionellen Awami-Liga. Beide versuchten im Vorfeld der Parlamentswahlen, die im Januar stattfinden, ihre Macht auszubauen und vermeintliche politische Gegner zu schwächen. Organisationen, die Frauenprojekte und Initiativen für ethnische Minderheiten ins Leben rufen, würden von der BNP als oppositionell wahrgenommen.
Auslöser der momentanen Staatskrise und des verschärften politischen Klimas, so Hoppe, sei das gescheiterte Einsetzen einer neutralen Übergangsregierung, die ausschließlich die bevorstehenden Wahlen vorbereiten soll. Da Regierung und Opposition sich nicht auf einen gemeinsamen neutralen Chef der Übergangsregierung einigen konnten und der Staatspräsident, Ijauddin Ahmed, nun vorerst selbst regiert, kam es in Dhaka zu Straßenschlachten und Protestkundgebungen. Mehr als 16 Menschen verloren bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen seit Ende Oktober ihr Leben.
Hoppe forderte Regierung und Opposition auf, die blutigen Zusammenstöße zu beenden und jetzt die Verantwortung für eine rechtsstaatliche und demokratische Zukunft Bangladeschs zu übernehmen. Eine neutrale und demokratische Wahlvorbereitung sei hierfür unabdingbar. Die zurückgehaltenen Gelder des deutschen Entwicklungsministeriums und des EED müssten unverzüglich freigegeben werden, forderte Hoppe. Die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen dürfe nicht weiter behindert werden.