Berlin (epo). - Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, hat heute den Vorsitzenden der simbabwischen Oppositionspartei MDC (Movement for Democratic Change) Morgan Tsvangirai, im Auswärtigen Amt in Berlin getroffen. Mit Blick auf die Parlamentswahlen im Frühjahr 2005 sei die politische Situation in Simbabwe erörtert worden, teilte das Auswärtige Amt mit. Dabei habe Müller das Gesetz zum Verbot ausländischer Nichtregierungsorganisationen kritisiert.

"Mit großer Sorge sehe ich, dass die simbabwische Regierung mit dem geplanten Gesetz zum Verbot ausländischer Menschenrechtsgruppen und anderer Nichtregierungsorganisationen ihre Politik zur Unterdrückung Oppositioneller und der Zivilgesellschaft fortsetzt", erklärte die Staatsministerin. "Das ist für uns nicht akzeptabel. Für die Abhaltung freier und fairer Parlamentswahlen im Frühjahr 2005 muss die Achtung der Menschenrechte und die Teilnahme aller Bürger und Parteien am politischen Prozess, auch im Vorfeld der Wahlen, gewährleistet sein."

Die Bundesregierung begrüße die Annahme von verbindlichen Wahlrichtlinien durch die SADC Staaten. Diese seien der Maßstab, der von der internationalen Gemeinschaft für Wahlen aller Staaten im südlichen Afrika angelegt werde, betonte die Ministerin. "Ich appelliere an Präsident Mugabe, dem guten Beispiel von Botsuana, Namibia und Südafrika zu folgen und die Richtlinien in Simbabwe rechtzeitig und in vollem Umfang umzusetzen."

Die Aktivitäten der Opposition würden weiterhin durch politisch motivierte Gewalt und die repressive Gesetzgebung behindert, erklärte Müller weiter. So dürfe der MDC aufgrund des bestehenden Sicherheitsgesetzes keine Wahlversammlungen durchführen. Zudem fehle ihm mit dem Verbot der unabhängigen Tageszeitung "Daily News" im Oktober 2003 und der Verweigerung eines Zugangs zum staatlichen Rundfunk und Fernsehen eine öffentliche Plattform.

Tsvangirai befindet sich derzeit auf einer Reise in mehrere Hauptstädte Europas, um das Programm seiner Partei vorzustellen. Er wurde im Oktober 2004 wegen mangelnder Beweise vom Vorwurf des Landesverrats freigesprochen. Während des fast zweijährigen Gerichtsprozesses durfte er Simbabwe nicht verlassen.

 Auswärtiges Amt


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