
Ausschlaggebend für die Entscheidung der Einspruchsabteilung war nach Angaben des EED die fehlende Erfindungshöhe. Bei dem Patent des Pharmaunternehmens Schwabe zur Extraktion der Wirkstoffe aus der südafrikanischen Pelargonium-Wurzel für die Herstellung des Bronchitis-Mittels Umckaloabo handele es sich nach Auffassung der Einspruchsabteilung nicht um eine Erfindung, sondern um ein Verfahren, das bereits in einschlägigen Handbüchern beschrieben wurde. Das African Center for Biosafety hatte, zusammen mit der Schweizer Nichtregierungsorganisation "Erklärung von Bern" und unterstützt vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED), Einspruch beim Patentamt eingelegt.
Mit der bekannten Erkältungsarznei "Umckaolabo", dessen Basis Pelargonium ist, erwirtschafte die Firma Schwabe seit Jahren Gewinne, ohne diese gemäss UN-Biodiversitätskonvention mit der lokalen Gemeinschaft in Südafrika zu teilen, kritisierte die Schweizer Organisation "Erklärung von Bern" (EvB). "Das Patent hätte nie erteilt werden dürfen", sagte EvB-Sprecher François Meienberg. "Dass dies trotzdem geschah, wirft ein schlechtes Licht auf die Prüfabteilung des Europäischen Patentamtes."
"Das Ziel war, dass das Patent zurückgezogen wird. Das haben wir geschafft", bilanzierte Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst. Nun müsse es darum gehen, auf internationaler Ebene, etwa im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die derartige Patente nicht zulasse und die Interessen der Menschen in Entwicklungsländern stärke.
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