attac 150Berlin. - Im Vorfeld der geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Ratifizierung des umfassenden Handels- und Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) gibt es breiten zivilgesellschaftlichen Protest. Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Umwelt- und weitere gesellschaftliche Organisationen fordern die Abgeordneten auf, gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen. Mit dem Abkommen würden Sonderrechte für ausländische Investoren geschaffen und Profite von Konzernen über Menschen, Klima und Umwelt gestellt, so der Kern der Kritik.

Von einer "modernen und nachhaltigen" Handelsagenda, oder gar einem "Neustart", wie die Bundesregierung es nennt, könne keine Rede sein. Die Bundesregierung sei gerade vielmehr "im Begriff, die Weichen rückwärts zu stellen", sagte Margot Rieger, Vertreterin der lokalen freihandelskritischen Bündnisse und Initiativen im Netzwerk Gerechter Welthandel.

"CETA ist ein völlig veraltetes Abkommen. Während es den Handel mit fossilen Energien schützt, sind für Nachhaltigkeitsziele wie die Pariser Klimaziele oder die ILO Kernarbeitsnormen keine sanktionsbewehrten Durchsetzungsmechanismen vorhanden. Zugleich ebnet die Ampel mit der geplanten Ratifizierung von CETA den Weg für exklusive Klagerechte ausländischer Investoren vor einer Paralleljustiz", erklärte Uwe Hiksch (Naturfreunde).

"Eine Regierung, die globalen Konzernen Sonderklagerechte gegen staatliche Regulierungen einräumt, und schon mit einer Neuauflage von TTIP liebäugelt, macht keinen zeitgemäßen Neuanfang. Es gibt keine guten Gründe dafür, außer Dienstbarkeit gegenüber Konzerninteressen", so Hanni Gramann, Mitglied des bundesweiten Attac-Rats.

Einzig eine Interpretationserklärung, mit der man die gefährlichsten Bestimmungen des Investitionsschutzes entschärfen will, soll nach Ansicht der Bundesregierung ausreichen, um alle Bedenken auszuräumen. Verschiedene juristische Gutachten zeigen jedoch, dass die Interpretationserklärung Konzernklagen gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen keineswegs verhindert und an den strukturellen Problemen des Investitionsschutzes bei CETA nichts ändert. Während die meisten Vertragsbestandteile von CETA in der EU und Kanada seit fünf Jahren vorläufig angewendet werden, gilt dies nicht für das Investitionschutzkapitel.

Dieses sieht einen Investor-Staats-Streitbeilegungsmechnismus (ISDS) vor, der ausländischen Investoren exklusive und einseitige Klagerechte gegen ihren Gaststaat einräumt, wenn sie ihre Profite durch neue Gesetze – etwa zum Klimaschutz oder zu sozialen Rechten – beeinträchtigt sehen. Verhandelt würden die ISDS-Verfahren vor einem sogenannten Investitionsgerichtshof (ICS), einem prozedural aufgebesserten Schiedsgericht, das mit Inkrafttreten von CETA einzurichten ist. Klageberechtigt wären alle globalen Konzerne, die Niederlassungen im Vertragsgebiet haben. Diese Sondergerichtsbarkeit würde nur dann geschaffen, wenn die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten CETA ratifzieren.

Erst vor Kurzem hatte der irische Supreme Court geurteilt, dass das CETA-Schiedsgericht (ICS) nicht mit der irischen Verfassung vereinbar sei, weil dadurch die legislative Souveränität des Staates verletzt werde.

Quelle: www.attac.de


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