icrcKinshasa/Genf (epo.de). – In den Ostprovinzen des Kongo sind erneut zahlreiche Menschen aufgrund wiederaufgeflammter Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Rebellen auf der Flucht. Die erneute Gewalt in den Provinzen Nord- und Südkivu verschlimmere die humanitäre Lage ganzer Gemeinschaften, berichtete das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) am Mittwoch in Genf. Das IKRK ist insbesondere besorgt über die Übergriffe der Waffenträger gegen Zivilisten.

In den letzen Monaten hätten sich Berichte über Vergewaltigungen, Plünderungen und die Zerstörung von Gütern wie Nahrungsmitteln, Viehbeständen und Trinkwasser, die für die Zivilbevölkerung lebensnotwendig sind, wieder gehäuft, so das IKRK. "Solche Handlungen stellen schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts dar. Die Konfliktparteien müssen Massnahmen ergreifen, um Leben, Integrität und Würde der Zivilisten, insbesondere der Frauen und Kinder, zu achten und die Zivilbevölkerung vor Angriffen, Plünderungen und anderen Formen der Gewalt zu schützen", mahnte das IKRK in Kinshasa.
 
"In gewissen Regionen der beiden Kivu beginnen die Menschen den Tag ohne zu wissen, ob sie bis zum Abend ihre Felder bestellt haben werden, ob ihre Ernten verschont bleiben und ob sie der Gewalt entgehen werden", sagte Max Hadorn, Leiter der IKRK-Delegation in der Demokratischen Republik Kongo. "Sie leben in der ständigen Angst, der wenigen Ressourcen, die ihnen noch bleiben, beraubt oder Opfer der Gewalt und von Übergriffen zu werden. Diese Angst und ihre Erfahrungen mit Gewalt veranlassen sie, weit weg von ihren Wohnorten Zuflucht zu suchen."
 
Angesichts dieser Lage verteilen die Teams des IKRK und des Roten Kreuzes der Demokratischen Republik Kongo diese Woche in der Region Miriki (Süd-Lubero) im Nordkivu Nahrungsmittel und grundlegende Gebrauchsgüter an fast 11.000 Ortsansässige und Vertriebene.
 
Das IKRK führe mit allen Konfliktparteien einen ständigen Dialog, um Verletzungen des humanitären Völkerrechts ein Ende zu setzen, meldete die Zentrale in Genf. "Es ruft alle Waffenträger auf, Leben und Würde der durch die Eskalation des Konflikts in den beiden Kivu-Provinzen gefährdeten Zivilisten zu schützen. In Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht müssen die Waffenträger namentlich die Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, sowie die für sie lebensnotwendigen Objekte schützen."
 
www.cicr.org

Back to Top

Wir nutzen ausschließlich technisch notwendige Cookies auf unserer Website.