Wien. - Noch bis zum 15. Oktober 2011 können Entwicklungs-Organisationen mit Sitz in Österreich Kofinanzierungsprojekte in Entwicklungsländern des Südens bei der Austrian Development Agency einreichen. Gefördert werden Projekte, die der direkten Armutsminderung, dem Aufbau der Selbsthilfe-Kapazitäten der Begünstigten und der Stärkung lokaler Institutionen dienen.

Nicht gefördert werden hingegen Studien oder Projekte, die vorrangig Infrastrukturmaßnahmen beinhalten, oder Personaleinsätze und Reisetätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit einem längerfristigen Projekt stehen.

Antragsberechtigt sind Rechtsträger wie Vereine, Stiftungen, Gewerkschaften, Gebietskörperschaften oder sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in Österreich. Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen.

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