Das Bundeskabinett diskutiert über eine Reform des Aufenthaltsgesetzes, die sich in der ersten Fassung das Ziel setzte, das Ausweisungs- und Abschiebungsrecht zu "modernisieren" und alle rechtlichen "Vollzugshindernisse in der Aufenthaltsbeendigung" abzubauen. Im Klartext: Die Bundesregierung will Menschen, die keinen Aufenthaltsstatus haben, konsequenter abschieben.
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