Menschenrechte

misereorAachen. - Anlässlich des Welttages gegen Kinderarbeit am 12. Juni hat das katholische Hilfswerk MISEREOR die Wirtschaft dazu aufgefordert, ihre Anstrengungen im Kampf gegen diese Form moderner Sklaverei zu intensivieren. Global gesehen verrichten rund 152 Millionen der fünf- bis 17-Jährigen ausbeuterische Kinderarbeit, obwohl diese nach dem Willen der Vereinten Nationen bis 2021 abgeschafft sein sollte.

rsfBerlin. - Reporter ohne Grenzen (RSF), Amnesty International, Human Rights Watch und weitere Menschenrechtsorganisationen haben die Europäische Kommission aufgerufen, bei der stockenden Reform der EU-Exportkontrollen für Überwachungstechnologie auf einem strikten Menschenrechtsschutz zu bestehen. In einem offenen Brief an Handelskommissar Phil Hogan warnten die Organisationen davor, die Position der Kommission in den Verhandlungen über eine neue Dual-Use-Verordnung zugunsten von Industrieinteressen aufzuweichen.

ai orgBerlin. - Das "Sicherheitsgesetz", das am Donnerstag vom chinesischen Nationalen Volkskongress in Peking auf den Weg gebracht worden ist, wird nach Einschätzung von Amnesty International dazu führen, dass die Behörden unter dem Deckmantel angeblicher Sicherheitsinteressen in Hongkong gegen regierungskritische Stimmen vorgehen. Die Bundesregierung müsse Festlandchina und Hongkong an menschenrechtliche Verpflichtungen unter dem UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte erinnern, fordert Amnesty.

gfbvGöttingen. - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat nach dem mysteriösen Tod eines inhaftierten Journalisten in Kamerun eine unabhängige Untersuchung der Todesumstände gefordert. "Dieser Tod in Haft wird den Bürgerkrieg anheizen, wenn nicht schnell der Verdacht ausgeräumt werden kann, dass der politische Gefangene an Folter gestorben ist. Sollte der Journalist unter Gewalteinwirkung zu Tode gekommen sein, so müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden", erklärte GfbV-Direktor Ulrich Delius in Göttingen.

rsfBerlin. - Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärt. Das maßgebliche BND-Gesetz missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne. Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßte das Urteil des höchsten deutschen Gerichts.

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